Der Überflug am 18.07.2023

Grafik: FRA.NoM-Flugroute, ergänzt

Die Grafik zeigt den ausgewählten Überflug über Wohngebiete beim Start bei Betriebsrichtung 25. Karte, Flugroute Fluginformationen und Lärmwerte (gelbe Kreise) sind der Anwendung "FRA.NoM Fraport Noise Monitor" entnommen, die Darstellung wurde zusammengefasst. Die Lärmwerte zeigen die Maxima, die an der jeweiligen Station beim Überflug erreicht wurden.


Der vollständige Text der Antwort des "Fraport Nachbarschaftsdialog" auf eine Standard-Fluglärmbeschwerde über die DFLD-Webseite lautet:

Das von Ihnen beanstandete Flugereignis vom 18.07.2023, 20:57 Uhr, wurde von uns zur weiteren Prüfung an die Fluglärmschutzbeauftragte des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) weitergeleitet.
Nach Einsichtnahme in die Flugspuren der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) ergab diese Überprüfung, dass die Flugbewegung von dem standardmäßig vorgesehenen Flugverfahren abwich. Allerdings lag die Abweichung noch innerhalb des nach den Regeln der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) festgelegten Flugerwartungsgebiets. Überdies liegen keine Hinweise vor, dass der Pilot möglicherweise verbindliche Vorgaben missachtet hat.
Eine Weiterleitung der von Ihnen beanstandeten Flugbewegung an das für Ordnungswidrigkeiten bei An- und Abflügen zuständige Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) erfolgte daher nicht. Gleichwohl wird die festgestellte Abweichung unter Lärmschutzgesichtspunkten durch die Fluglärmschutzbeauftragte weiter beobachtet. Wenn nach Auswertung eines bestimmten Zeitraums über den Einzelfall hinaus eine Häufung vergleichbarer Abweichungen feststellbar sein sollte, wird dies der DFS und den betroffenen Fluggesellschaften mitgeteilt, mit der Aufforderung, die möglichen Ursachen zu analysieren und Lösungen zu entwickeln.

Die Flugrouten (bzw. "-verfahren"), von denen der Flug abgewichen sein könnte, liegen ausserhalb der Grafik oben. Der Abstand zur nächstgelegenen Route SOBRA, die im Süden vorbeiführt und nur für Propellerflugzeuge freigegeben ist (was hier passen würde), beträgt beim Einflug in das bewohnte Gebiet knapp einen Kilometer, beim Verlassen rund zwei Kilometer. Damit wäre auch die von Fraport früher mal angegebene Korridorbreite von einer Seemeile (1.825 Meter) deutlich überschritten, die für eine völlige Freigabe erforderliche Mindesthöhe aber noch lange nicht erreicht.
Alle anderen Routen sind deutlich weiter entfernt. Die aktuell verwendeten "Flugerwartungsgebiete" sind also offenbar noch deutlich breiter konstruiert, als die früheren Angaben vermuten lassen.


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