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Konsultation der EU-Kommission zu Luftverkehr und Klima

(on the policy options for market-based measures to reduce the climate change impact from international aviation)


Die EU hat den Anspruch, ihre Gesetz­gebung regel­mäßig zu über­prüfen und auf dem neuesten Stand zu halten (und seit einiger Zeit leider auch, sie zu "verein­fachen" und Konzern-freund­licher zu gestal­ten). Diese Über­prüfungen sind in den meisten Fällen auch mit einer öffent­lichen Konsul­tation ver­bunden, die es allen Interes­sierten erlaubt, ihre Meinung dazu zu äussern.
Dazu gibt es üblicher­weise einen Frage­bogen, in dem die Kommis­sion abfragt, was sie wissen will (und der in der Regel bereits andeutet, was sie zu ändern gedenkt), aber auch die Möglich­keit, seine Meinung zu diesen Fragen oder zu anderen Punkten mit Bezug zur jewei­ligen Gesetz­gebung weiter­gehend zu erläutern.
Dabei gibt es aller­dings feine Unter­schiede: wer sich bei der EU als "Stake­holder" regis­trieren läßt, dessen Beiträge werden auch getrennt erfasst und gewür­digt. Beiträge von Einzel­personen oder Gruppen, die sich nicht registriert haben, werden eher summa­risch behan­delt. Hier interes­siert die Kommis­sion in erster Linie, wieviele Beiträge eingehen, wie wichtig das Thema also in der Öffent­lichkeit genommen wird. Gelesen wird aller­dings alles, was kommt.

Flugzeug und EU-Flagge

Die EU könnte durchaus etwas gegen die schädlichen Emissionen des Luftverkehrs tun.

Dass die EU-Kommission aktuell eine Konsul­tation durchführt, die sich mit "der Reduk­tion der Klima­wirkungen der inter­natio­nalen Luft­fahrt" befasst, ist solchen EU-internen Verpflich­tungen geschuldet.
Im Jahr 2008 hatte die EU beschlossen, die CO2-Emis­sionen des Luft­verkehrs von und nach Europa in ihr 2003 einge­führtes Emissions­handels­system EU-ETS einzu­beziehen, nachdem die ICAO-Mit­glieder­versamm­lung im Jahr zuvor deutlich gemacht hatte, dass ICAO den ihr bereits 1997 in Kyoto erteilten Auftrag, die Emis­sionen aus dem Luft­verkehr inter­national zu begrenzen, weiter­hin verzögern würde. Nach heftigem Wider­stand mehrerer Flug­gesell­schaften und Staaten und nachdem ICAO 2013 versprochen hatte, 2016 endlich ein entspre­chendes System zu beschliessen und 2020 einzu­führen, hatte die EU die Einbe­ziehung inter­natio­naler Flüge vorläufig ausge­setzt mit der Auflage, über das weitere Vor­gehen auf der Grund­lage der Ergeb­nisse der ICAO-Tagung im Herbst 2016 neu zu beschliessen. Diese Beschluss­fassung muss jetzt vorbe­reitet werden.

Den Frage­bogen, den die Kommis­sion für die Konsul­tation entwickelt hat, gibt es bisher, wie alle anderen Informa­tionen dazu auch, nur in Englisch. Er besteht neben dem üblichen formalen Vorspann aus neun inhalt­lichen Fragen, die auf 1.000 Zeichen begrenzte Antworten erlauben. Das ist doppelt unge­wöhnlich. Zum Einen gibt es nicht die Möglich­keit, einen freien Text hochzu­laden, in dem man sich mit dem Thema in belie­biger Form (z.B. mit Tabellen, Karten etc.) auseinander setzen könnte, zum Anderen gibt es keine JA/NEIN-Fragen, die auf klare und quantifi­zierbare Entschei­dungen hinaus laufen würden. Das lässt der Kommission einen weiten Spielraum, die vorge­brachten Argumente zu inter­pretieren, zu bewerten und zusammen­zufassen und so das Gesamt­ergebnis in ihrem Sinne zu beein­flussen.
Auch die inhalt­liche Frage­stellung ist sehr eingeschränkt. Es geht keines­wegs um die "Reduk­tion der Klima­wirkungen der inter­natio­nalen Luft­fahrt" allge­mein, sondern um "Politik-Optionen für markt-ba­sierte Maß­nahmen" (MBMs), mit denen so etwas erreicht werden soll. Damit ist der Fokus von vorne­herein auf verschie­dene Varianten von Emissions­handel fest­gelegt. Andere Maßnahmen will die Kommission offen­sicht­lich nicht berück­sichtigen, selbst wenn sie vorge­bracht werden. Ledig­lich eine Frage erlaubt noch Ausfüh­rungen zu "ergän­zenden und zusammen­wirkenden" Maß­nahmen zum ICAO-MBM.

Da die Fragen sich sehr spezi­fisch auf die geplanten ICAO-Maß­nahmen und das bestehende EU-Emis­sionshandels­system beziehen, sind sie ohne entsprechende Fach­kenntnisse kaum zu beant­worten. Um es dennoch allen Interes­sierten zu erlauben, die wichtigen grundsätz­lichen Botschaften an den richtigen Stellen anzu­bringen, hat das Bündnis der Bürger­initia­tiven Muster-­Antworten erarbeitet. Diese können von allen genutzt werden, indem sie einfach über­nommen oder nach eigenen Wünschen modifi­ziert werden.
Zu einer besonders schwierigen Frage, zu der es auch in der Umwelt-Be­wegung unterschied­liche Auffas­sungen gibt, stehen drei Antwort-Va­rianten zur Verfügung, die unter­schiedliche Schwer­punkte setzen.

Da es nicht anders angegeben ist, können die Antworten in jeder EU-Sprache, also auch in Deutsch, gegeben werden, auch wenn der Fragebogen nur in Englisch vorliegt.
Für diejenigen, die die Chancen erhöhen wollen, dass die Zustän­digen bei der EU auch tatsäch­lich lesen und verstehen, was gemeint ist, gibt es die Muster­antworten auch in Englisch.
Der Antwort-Vor­schlag, der zur Zeit bei BIFR diskutiert wird, unter­scheidet sich auch in einigen Punkten vom BBI-Papier. Die Antworten gibt es da auch in Deutsch und Englisch, wobei nur die englischen Varianten überall die Längen-Vor­gabe von 1.000 Zeichen einhalten.

Der Fragebogen selbst ist nur online bear­beitbar. Zwar kann man eine PDF-Version herunter laden, aber Einsen­dungen in Papier­form oder als Mail-Anhang werden nicht bear­beitet.

Als Letztes muss man noch beachten, dass am

30. Mai 2016 Einsendeschluss

ist. Danach steht der Online-Frage­bogen nicht mehr zur Verfügung, und andere Arten von Mel­dungen werden nicht mehr berück­sichtigt. Also: Online-Frage­bogen aufrufen, Texte hoch­laden - und schon muss die EU-Kom­mission eine weitere Stimme für besseren Klima­schutz in Europa regis­trieren.


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