Die sog. Freihandels-Abkommen TTIP und CETA gefährden u.a. die Möglichkeiten der EU-Mitgliedsstaaten, Regelungen zum Schutz von Gesundheit und Umwelt auch gegen die Profit-Interessen grosser Konzerne durchzusetzen. Davon können insbesondere auch Betriebsbeschränkungen an Flughäfen, wie z.B. das Nachtflugverbot in Frankfurt, betroffen sein.
Deshalb rief das Bündnis der Bürgerinitiativen dazu auf, die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA zu unterstützen. Ziel war, bis zum 6. Oktober 2015 eine Million Unterschriften zu sammeln.
(Da endete das eine Jahr, das auch eine offiziell registrierte EBI Zeit hätte, mindestens 1 Million Unterschriften in mindestens sieben Mitgliedsstaaten zu sammeln. Die EU-Kommission hatte die Registrierung aus formalen Gründen abgelehnt. Die sEBI erfüllte aber soweit als möglich alle Bedingungen, die auch eine anerkannte Initiative hätte einhalten müssen.)
Am 6.10. waren 3,26 Millionen Unterschriften gesammelt,
das Mindestquorum wurde nicht nur in sieben,
sondern in 23 Mitgliedsstaaten erreicht.
Die Unterschriften wurden am 7.10. in Brüssel in einer symbolischen Aktion übergeben. Um weiter über die Probleme und Forderungen aufzuklären, geht die Unterschriftensammlung weiter, nunmehr unter dem Titel "Stop TTIP - Europäische Initiative gegen TTIP und CETA".
Es sind keinesfalls nur die üblichen Verdächtigen, die in diesen Abkommen Gefahren sehen. So warnt z.B. auch das Umweltbundesamt in einem
Positionspapier, das Freihandelsabkommen TTIP berge "... erhebliche Risiken: Umweltstandards könnten sinken und die Umwelteigenschaften von Produkten gefährdet werden" (S.4).
Konkret macht das Positionspapier deutlich, dass eine "Angleichung" von Standards, die in der EU auf dem Vorsorgeprinzip ("beweise, dass es unschädlich ist") basieren, in den USA jedoch auf dem Risikoprinzip ("beweise, dass es schädlich ist"), nur zu einer Aufweichung der EU-Standards führen kann.
Dass diese Gefahren nicht nur theoretischer Natur sind, machen eine ganze Reihe von Beispielen deutlich.
Schon unmittelbar nach Abschluss der CETA-Verhand lungen kam z.B. von einem Lobby isten der Metall industrie eine sehr klare Ansage: "Ich hoffe, CETA schafft am Ende auch eine Diskussions plattform, mit dem Ziel, den recht lichen Rahmen in der EU neu abzu stecken. ... Ein Beispiel dafür ist das Zulassungs verfahren unter REACH." Wie das zu verstehen ist, kann man im oben zitierten UBA-Positions papier nachlesen. REACH regelt die Zulas sung von chemischen Stoffen in der EU - nach dem Vorsorge-Prinzip.
Zum Abschluss der bisher letzten Verhandlungsrunde über das Abkommen kritisierte der US-Chefunterhändler massiv einen EU-Beschluss, den Mitgliedsstaaten bei der Genehmigung der Einfuhr von 'gentechnisch veränderten Organismen' einen eigenen Entscheidungsspielraum einzuräumen, als "nicht vereinbar mit den internationalen Verpflichtungen der EU".
Bereits früher hatten die USA deutlich gemacht, dass sie die von den EU-Mitgliedsstaaten vorgelegte Liste der von den Verhandlungen auszuschliessenden Dienstleistungs-Regulierungen nicht akzeptieren würden.
Entgegen anderslautender Behauptungen sind schon zahlreiche Maßnahmen, insbesondere im Bereich Umweltschutz, von Konzernen aufgrund bereits bestehender Vereinbarungen beklagt worden. Zuletzt wurde Kanada verurteilt, weil es aus Umweltschutzgründen dem US-Konzern Bilcon untersagt hatte, in Nova Scotia Mineralien unter Einsatz von Sprengstoffen abzubauen.
Noch mehr Argumente gegen TTIP, insbesondere aus Umwelt-Sicht, gibt es in einem Steckbrief der EU-Koordniation des Deutschen Naturschutzrings, in einer Broschüre des österreichischen EU-Umweltbüros und auf der Themenseite des BUND.