Archiv 2013

Diese Seite enthält kurze Beiträge zu Themen, die im Jahr   2013   aktuell waren.

Externe Links auf dieser Seite überprüfen wir nicht mehr, so dass sie u.U. nicht mehr aktuell sind.


Lärmschutzbericht

2. "Lärmschutzbericht" der Fraport AG - Sommerflugplan 2013

Zum zweiten Mal veröffentlicht Fraport einen sog. "Lärmschutz­bericht", diesmal für die Sommer­flug­plan-Periode 2013, d.h. "Ende März bis Ende Oktober". Hatte der erste Bericht noch versucht, einen Eindruck von Seriosität zu vermitteln, so nähert sich der zweite wieder Fraport-Standards. Durch mehr oder weniger geschickte Formulierungen wird versucht, einen positiven Eindruck auch da zu vermitteln, wo die Fakten es beim besten Willen nicht hergeben. Beim Studium des Berichts empfiehlt es sich also dringend, die Tabellen und Grafiken zu betrachten, nicht den begleitenden Text.
Für Raunheim gibt es allerdings so oder so nichts Erfreuliches zu lesen. Es ist tags wie nachts im Vergleich zum Vorjahr lauter geworden (jeweils um rund 1 dB(A)), und sowohl die Aufzählung der Maßnahmen des aktiven Schall­schutzes als auch die grafischen Darstellung ihrer Wirkungs­bereiche bestätigen unsere Schluss­folgerung: in diesem Paket ist für Raunheim nichts drin.

Ein Kuriosum sei allerdings erwähnt, weil es künftig auch den Start­lärm in Raunheim betreffen könnte. So heißt es auf S.15 zur Schall­schutz-Maßnahme A1: "Verbesserung der Abflug­verfahren: Durch eine Begrenzung der Geschwindigkeit an einem bestimmten Punkt der Abflug­strecke wird der Schub eher in Höhen­gewinn als in Beschleunigung umgesetzt. Dadurch werden Wohn­gebiete mit größerer Höhe überflogen", und die zugehörige Grafik auf S.14 zeigt, dass davon der Bereich unter dem Südwest-Abflug von der Start­bahn West profitieren soll. Nun hatte ja Lufthansa angekündigt, ab 1. Juli für alle Starts von der Start­bahn West ein neues Verfahren anzuwenden, bei dem umgekehrt der Schub eher in Beschleunigung als in Höhen­gewinn umgesetzt und daher niedriger geflogen wird (und Luft­hansa verantwortet knapp 2/3 aller Starts von FRA).
Das wirft die Frage auf: gilt die Erfolg­smeldung von Fraport nur für die Zeit von Ende März bis Ende Juni? Oder wird der nächste Bericht freude­strahlend verkünden, dass es nun noch leiser geworden ist, weil nun niedriger gestartet wird?



Hessenlöwe auf der Flucht

Große, größliche und grässliche Koalitionen -
schlechte Aussichten für Flughafen-Anrainer

"Wer mit wem und warum ?" ist eine Frage, die sich nach Wahlen häufig stellt (auch wenn sich die Medien in der Regel auf den ersten Teil der Frage konzen­trieren). Antworten gab es in den letzten Wochen gleich mehrfach. So wird im Bund eine neue Serie der "GroKo Merkel" aufgelegt. Einige Akteure sind gegangen, andere haben die Rolle gewechselt, neue sind dazu gekommen, aber die Serie steht unter dem Titel "weiter so". In Österreich heißt eine auch gerade neu formierte, ähnliche Koalition ironisch die "größliche", weil dort die beiden "Volksparteien" SPÖ und ÖVP schon so weit herunter gekommen sind, dass sie auch zusammen keine besonders große Mehrheit mehr haben. Und in Hessen bekommen wir im nächsten Jahr schwarz-grün.

Ihre Absichten schreiben die Koalitionäre in der Regel in einem Koalitions­vertrag fest. Diese sind grundsätzlich von begrenzter Aussage­kraft, zum Einen weil politische Entwicklungen generell nur schwer prognostizier­bar sind, zum Anderen aber auch, weil sie primär dazu dienen, das jeweilige Bündnis vor der Anhänger- und Wählerschaft möglichst gut aussehen zu lassen. In irgend einer Weise verbindlich sind sie selbstverständlich nicht.
Trotzdem lohnt sich ein Blick auf die jeweiligen Aussagen und die Personen, die sie umsetzen sollen, um abzu­schätzen, was in der nächsten Zeit zu erwarten ist (manchmal sagen sie ja doch die Wahrheit).

Al-Wazir, Weihnachten

CDU/CSU und SPD haben in ihrem 185seitigen Vertrag "Deutschlands Zukunft gestalten" ganze dreieinhalb Seiten den Themen Umwelt und Nachhaltigkeit gewidmet; die Aussagen zu Flugverkehr und Lärmschutz kann man auf einer Seite zusammen­fassen. Sie sind äußerst "ausgewogen": Umwelt- und Lärmschutz gerne, solange sie der Wirtschaft nicht schaden. Das Verkehrs­ministerium verbleibt bei der CSU, Minister ist allerdings nicht mehr der Dampf­plauderer Ramsauer, der zum Thema Fluglärm tolle Sachen zu sagen wußte, solange die betroffenen Flughäfen ausserhalb Deutschlands lagen, sondern der Waden­beisser Dobrindt, der wohl hauptsächlich das CSU-­Lieblings­projekt Ausländer-Maut durchsetzen soll. Immerhin findet er es "völlig in Ordnung", wenn man ihm aus Protest gegen Flughafen­ausbau eine Tomate an den Kopf wirft (aber, wenn schon, dann bitte nur konventionelle Holland-Tomaten, die nicht als Lebensmittel gelten können). Um den Luftverkehr wird sich weiterhin die Staats­sekretärin Reiche (CDU) kümmern.

Der Koalitions­vertrag von CDU und Bündnis90/Die Grünen in Hessen trägt den Titel "Verläßlich gestalten - Perspektiven eröffnen". Von 108 Seiten sind immerhin zwei­einhalb (S. 66-68) dem Fluglärm gewidmet. "Verläßlich gestalten" heißt hier: die "Wettbewerbs­fähigkeit" des Flughafens steht weiter an erster Stelle, alle Vorhaben stehen unter dem Vorbehalt von deren Erhaltung - und "Wettbewerb" meint hier nach wie vor den Wettlauf der Megahubs dieser Welt um das größte Stück vom weltweiten Verkehr, unabhängig von allen regionalen Bedürf­nissen. Entsprechend dürftig sind die Perspektiven, die unter dieser Prämisse noch eröffnet werden können - aber dazu ist weiter unten schon alles gesagt, Neues steht in dem Papier nicht drin.
Wirtschafts- und Verkehrs­minister wird wie erwartet der Grüne Tarek Al-Wazir. Vor der Wahl hat er intensiv für einen Politik­wechsel in Hessen geworben. Damit wird es nun nichts, und auch die Energie­wende, die den Grünen angeblich so wichtig war, darf nun bis 2050 dauern. Nur die Wende vom schärfsten Kritiker zum Duzfreund des Minister­präsidenten hat er binnen weniger Wochen geschafft - und vielleicht hat solche Flexi­bilität ja auch Vorteile. Gerade aus Raunheimer Sicht muss man - politisch korrekt oder nicht - auch seine Herkunft im Auge behalten und sehen, welche Problematik darin steckt, wenn er in alten Abhängig­keiten gefangen bleibt: Tarek Al-Wazir ist Offenbacher.

In der Grünen Landes­mitglieder­versammlung am 21.12. haben rund Dreiviertel der anwesenden Stimm­berechtigten für den Koalitions­vertrag gestimmt. Auch dort wurde, wie in den Medien, viel von den gemeinsamen Werten gesprochen, die CDU und Grüne verbinden. Man darf gespannt sein, welche Werte in diesem Bündnis in Bezug auf die Flug­hafen­entwicklung zum Tragen kommen werden. Von der CDU-Praxis wissen wir es aus langjähriger Erfahrung - es sind die Börsenwerte.



Grüner Korridor

Ein minimalistischer grüner Korridor -
erst gehts bergab, dann nach rechts ...

Schwarz-grüne "Vereinbarungen" sind eine Mogelpackung -
Bündnis der Bürgerinitiativen ruft zur Kundgebung auf

Was sich in den Sondierungs­gesprächen und ersten Verlaut­barungen aus den Koalitions­verhandlungen zwischen CDU und Grünen schon angedeutet hatte, bestätigt sich nun. Auf dem Weg durch Bouffiers "Korridor" haben die Grünen alle Wahlkampf-Positionen aufgegeben. Die neue Koalition will die Fluglärm-Politik der alten fortsetzen: verlogene Ankündigungen, die nach aussen Aktivität simulieren sollen, während die Betroffenen weitere Verschlechterungen befürchten müssen. Eine Zusammen­fassung der Ankündigungen liefert u.a. die Fluglärm­kommission, im Original kann man sich das Ganze auch anhören.
Die "ergebnis­offene Prüfung" der Notwendigkeit von Terminal 3 durch Fraport ist ein ebenso schlechter Scherz wie eine "Lärm­ober­grenze", die den Lärm(index) auf einem Niveau weit oberhalb des heutigen begrenzen will und ein ungebremstes Wachstum der Zahl der Flug­bewegungen zuläßt (s. dazu auch die Nachricht weiter unten). Richtig problematisch können auch die Lärm­verschiebungen werden, mit denen (hin und wieder, für manche ?) sog. 7stündige Lärmpausen eingerichtet werden sollen. Welcher Unsinn mit diesen sog. "Dedicated Runway Operations" angerichtet werden kann, zeigt das Beispiel der existierenden "DROps Early Morning". Und schon vor einem Jahr musste sich der Flug­hafen­experte der Grünen Landtags­fraktion, Frank Kaufmann, von seinen Raunheimer Partei­freunden erklären lassen, dass Lärm-Verlagerungen meist keine gute Idee sind.

Das Bündnis der Bürger­initiativen gegen den Flughafen­ausbau ruft deshalb zu einer Kundgebung auf vor dem Tagungs­ort der Grünen-Landes­mitglieder­versammlung, die die Koalitions­vereinbarung abnicken soll. Die Grünen-Mitglieder sollen daran erinnert werden, was ihre Partei den Fluglärm-Betroffenen vor der Wahl versprochen hat und wofür viele aus diesem Kreis sie gewählt haben. Vor allem aber soll deutlich gemacht werden, dass die Bewegung sich nicht mit derart faulen Kompromissen abspeisen läßt und auch die neue Landes­regierung mit den Kern­forderungen konfrontiert sein wird: Deckelung der Zahl der Flug­bewegungen und ein echtes Nachtflug­verbot von 22 - 6 Uhr.

Kundgebung am Samstag, 21. Dezember 2013, in Frankfurt am Main
Beginn 9:30 Uhr – Hauptkundgebung ab 10:00 Uhr
vor dem Casino der Stadtwerke Frankfurt, Kurt-Schumacher-Str. 10


VGH-Gebäude

Südumfliegung: Auch die vermeintlichen Sieger verlieren

Es hat lange gedauert, aber nun ist es soweit: Der Verwaltungs­gerichtshof in Kassel hat sein Urteil zur Südumfliegung, dessen Tenor ja bereits Anfang September verkündet wurde, zu Papier gebracht. Die Fluglärm­kommission hat in einer 9seitigen Zusammen­fassung die wichtigsten Passagen veröffentlicht.
Aus Raunheimer Sicht dürfen wir mit tiefer Dankbarkeit die Fest­stellung des Gerichts zur Kenntnis nehmen:
"... die Städte Raunheim und Flörsheim, die bereits durch die Anflüge bei Betriebs­richtung 07 starkem Lärm ausgesetzt sind, nicht auch noch in erheblichem Maße mit Lärm durch Abflug­verfahren bei Betriebs­richtung 25 zu belasten, ... begegnet daher grund­sätzlich keinen Bedenken." (Randnr. 83)
und später
"Die Entscheidung darüber, welche Abflug­verfahren nunmehr ... festzulegen sind, obliegt allein der Beklagten. Dabei steht es ihr frei, an dem im Plan­feststellungs­verfahren zugrunde gelegten und im Grundsatz nicht zu beanstandendem System der Süd­umfliegung festzu­halten und ggf. eine der schon erwogenen Strecken­führungen auszuwählen, die ... sich im Hinblick auf flug­sicherungs­rechtliche Gesichts­punkte und Lärmbelastung als die ausgewogenste der Abwägungs­varianten erweist." (Rn 121)
Im Klartext: obwohl es betrieblich optimal wäre, muss nicht geradeaus (über Raunheim) gestartet werden. Die Süd­umfliegung kann auch nach Auffassung des VGH genutzt werden, solange gewährleistet ist, dass die geplante Kapazität damit erreicht werden kann.
Somit ist der schlimmste Fall für Raunheim nicht eingetreten; die auf der Centerbahn bzw. der Südbahn Richtung Westen startenden Flugzeuge dürfen weiter nach Süden abdrehen, wenn auch vermutlich näher an Raunheim dran als bisher, was für den Südteil der Stadt schlimm genug ist. Verloren haben aber wahrscheinlich auch die Gemeinden im Süden, die geklagt und eigentlich ja "Recht bekommen" haben. Weder ihr offizielles Ziel, den Plan­feststellungs­beschluss über eine Klage gegen eine Flugroute zu erschüttern, noch ihr inoffizielles, die Südumfliegung irgendwie weg zu bekommen, haben sie erreicht. Das Recht, das sie bekommen haben, könnte ihnen weh tun. Da die bisherige Route unbestritten diejenige unter den denkbaren Süd­umfliegungen ist, die die geringste Lärm­belastung verursacht, kann alles, was statt­dessen käme, nur schlimmer werden.

Aber auch wenn der schlimmste Fall nicht eingetreten ist, bleibt das Urteil in mehrfacher Hinsicht ein Skandal, zu allererst natürlich wegen der bornierten Heran­gehens­weise des Gerichts, das Kapazitäts­ziele verabsolutiert und Lärmschutz nur als störendes Anhängsel betrachtet. Wenn aber die Zusammen­fassung der Fluglärm­kommission kein völlig schiefes Bild liefert, dann hat sich dieses Gericht auch noch in einer derart arroganten Weise über ihre fachlichen Einschätzungen hinweg gesetzt, dass der Beklagten, d.h. dem Bundes­aufsichts­amt für Flug­sicherung (BAF) bzw. der Deutschen Flug­sicherung (DFS), schon aus purer Selbst­achtung eigentlich nichts anderes übrig bleibt, als beim Bundes­verwaltungs­gericht Beschwerde gegen dieses Urteil einzulegen. Für Dritte bleibt dann immer noch die Frage offen, wer eigentlich diesem Gericht die Feder diktiert und welche Interessen dahinter stehen.
Die Forderungen, die die BI in einer Erklärung zur Urteilsverkündung im September formuliert hat, sind nach wie vor aktuell: dieses Urteil muss gekippt werden, und die rechtlichen Rahmen­bedingungen müssen so verändert werden, dass solche Urteile künftig nicht mehr möglich sind.

Das BAF hat tatsächlich nicht lange gebraucht, um mitzuteilen, dass es gegen das Urteil Beschwerde einlegen wird. Nun wird also wieder einige Zeit ins Land gehen, bis das Bundesgericht in Leipzig über die Beschwerde entscheidet. Diese Zeit sollten DFS und Airlines nutzen, um auch den unflexibelsten Piloten und Bord­computern zu erklären, wie man Kurven fliegt. Mit viel gutem Willen aller Beteiligten könnte dann am Ende vielleicht doch noch die Route geflogen werden, die am wenigsten Lärm erzeugt.


Eine "Lärmobergrenze", die real nichts begrenzt

In einer Pressemitteilung, die verdientermaßen wenig Resonanz in den Medien gefunden hat, teilt der "Koordinierungsrat des Forum Flughafen und Region" mit, dass er die "Entwicklung einer Lärm­obergrenze" (genauer: eines Konzepts für sowas) beschlossen hat. Details dazu erfährt man hier natürlich nicht, aber zwei Aussagen genügen schon, die Erwartungen zu dämpfen bzw. Befürchtungen zu schüren. "Basis für die Lärm­obergrenze soll der Frankfurter Fluglärm­index sein", ein äußerst krudes Maß für die Lärm­belastung, das mit fragwürdigen Bewertungs­faktoren und Mittelungen arbeitet. Und die zweite "zentrale Überlegung hierbei ist, die Entwicklung des Fluglärms von der Anzahl der Flug­bewegungen zu entkoppeln". Schon die Sprache ist hier verräterisch. Die simple physikalische Tatsache, dass jede Flug­bewegung Lärm erzeugt, soll irgendwie weggerechnet werden, damit diese "Wörner-Grenze" nur ja kein Hindernis für das weitere Wachstum des Flughafens werden kann.
"Es wird leiser" - diese Botschaft soll den Menschen der Region (und vor allem auch darüber hinaus) mit allen Mitteln eingehämmert werden, nun auch noch mit einem neuen Grenzwert. Fakt aber ist: wenn die Zahl der Flug­bewegungen um 50 oder 100% steigt, steigt auch die Belastung für die Anwohner, selbst wenn jedes einzelne Flugzeug wirklich einige dB leiser wäre als die jetzigen. Leiser wird es nur durch eine Deckelung der Zahl der Flug­bewegungen unter dem heutigen Niveau und die Einführung ausreichender Lärmpausen, vor allem von 22 - 6 Uhr für alle.

Wenn man gründlich sucht (oder einen guten Tipp bekommt), findet man in der inzwischen veröffentlichen Dokumentation der Vorträge und Links zu Video-Mitschnitten der FFR-Konferenz ICANA auch noch einige zusätzliche Ausführungen von Herrn Wörner zu dieser Grenze (die Folien alleine sind schwer verständlich, man sollte zusätzlich den Video-Mitschnitt des Vortrags von Minute 6 bis 12 anhören). Über das oben Gesagte hinaus enthalten sie noch interessante Details. So ist nach Herrn Wörner der "einzig logische" Wert für die Obergrenze des Fluglärmindex der, der laut Planfeststellungsbeschluss 2020 zu erwarten wäre. (Der gleiche Herr Wörner hat im "Anti-Lärm-Pakt" des "Regionalen Dialogforums" noch lauthals eine 10%ige Absenkung dieses Wertes versprochen, aber wen kümmert das dumme Geschwätz von gestern?) Auch geht er ganz selbstverständlich davon aus, dass die Zahl der Flugbewegungen (nach 2020) auch noch weit über 700.000 hinaus wachsen kann; eine Tatsache, die die Ausbau-Lobby sonst gerne herunter spielt. Warum der Index dann trotzdem weiter sinkt, wird nicht wirklich klar, weil er keinerlei realistische Ansätze für schnelle und durchschlagende Erfolge bei der Lärmminderung "an der Quelle" benennen kann - aber das soll vermutlich auch niemand so genau wissen.

Zur grundsätzlichen Problematik einer Lärmobergrenze haben wir bereits vor einiger Zeit einen Kommentar veröffentlicht, der immer noch aktuell ist, auch wenn er sich ursprünglich auf eine Forderung der Fluglärmkommission bezog.


Bouffier gelb-grün

Ein schwarz-grüner "Korridor" zu mehr Ruhe ?

Recht schnell ist nun klar geworden, wie die neue Landes­regierung aussehen wird. Bouffier bleibt Minister­präsident, er tauscht nur die FDP gegen die Grünen als Koalitions­partner aus. "Weit­gehende Überein­stimmung" haben er und Al-Wazir schon in den Sondierungs­gesprächen in vielen Punkten festgestellt. Nur beim Thema Flughafen war es noch etwas mühsam, eine gemeinsame Sprach­regelung zu finden. Hier müssen sich die Grünen noch einen "Korridor" entlang quälen, um irgendwo eine Seiten­tür zu finden, hinter der sie ihre bisherigen Positionen unauffällig entsorgen können.
Am Ende wartet dann, garniert mit vielen "vielleicht" und "zu prüfen", ein schwarz-grüner Dreiteiler: die Nachtruhe soll auf sieben Stunden ausgedehnt werden, indem morgens der gesamte Lärm auf die eine, abends auf die andere Bahn gepackt wird, und bei Terminal 3 soll "ergebnisoffen" geprüft werden, wann es gebaut werden soll. Das erste wird schon an den technischen Rahmen­bedingungen scheitern, weil nicht alle Flugzeuge auf der Nordbahn landen dürfen, und das zweite beschreibt nur den bestehenden Zustand. Wie sagte Fraport-Schulte schon vor Wochen: "Wir bauen, wenn wir es brauchen".
Als zusätzliches Bonbon gibt es dann noch eine Begrenzung der Zahl der Flug­bewegungen "unter 700.000". Das hat aber mit dieser Koalition nichts zu tun. Deren Legislatur­periode reicht bestenfalls bis 2018, die 701.000 Flug­bewegungen aus dem Plan­feststellungs­beschluss sollen aber selbst nach der euphorischen Fraport-Planung erst 2020 erreicht werden.


Ein neues Gutachten zu Wirbelschleppen ?

Laut einer Pressemitteilung der Fraport gibt es ein neues Gutachten der DLR zu den Wirbelschleppen-Schäden, die in jüngster Zeit in Flörsheim und Raunheim aufgetreten sind. Dem gemeinen Volk ist es (noch?) nicht zugänglich, aber immerhin teilt Fraport mit, dass von zwanzig gemeldeten Schäden nur sieben "plausibel" Wirbelschleppen zugeordnet werden können. Was die anderen dreizehn Schäden verursacht haben könnte, weiß die DLR auch nicht, da müssen noch andere Experten ran. Also vielleicht doch terroristisch veranlagte Fluglärmgegner, die heimlich aufs Dach klettern und mit Ziegeln werfen? Oder doch nur betrügerische Hausbesitzer, die ihren Dachschaden von Fraport repariert sehen wollen? Man darf auf weitere Ergebnisse gespannt sein.



ADF-Logo
FLK-Logo

Fluglärm-Kommissionen stellen Forderungen an die Grosse Koalition im Bund

Das wichtigste Ergebnis der letzten Sitzung der Fluglärmkommission kam wohl relativ schnell zustande: die Unterstützung der Forderungen der Arbeits­gemeinschaft Deutscher Flug­lärm­kommissionen an die kommende Grosse Koalition im Bund. Darin werden 15 Punkte formuliert, die die ADF in der kommenden Legislatur­periode abgearbeitet sehen möchte. Zu jedem Punkt werden die einschlägigen Passagen aus den Partei­programmen von CDU/CSU und SPD zitiert und erläutert, wie und warum die Umsetzung erfolgen sollte. Auch wenn die Forderungen nicht sehr weitgehend sind und Einzelnes durchaus kritisch zu sehen ist (z.B. gleich der erste Punkt: Mediationen für Ausbau­maßnahmen), wäre es insgesamt ein Erfolg, wenn die Punkte Eingang in den Koalitions­vertrag fänden.

Für Raunheim interessant war auch der TOP 3 der Tagesordnung: da ging es um das sog. "Swing over", d.h. den Wechsel von der Südbahn zur Centerbahn in der letzten Phase des Anflugs. Angesichts der bestehenden Praxis, die wir in unserer Doku zum Aktiven Schallschutz beschrieben haben, ist es zwar ziemlich scheinheilig, wenn die DFS so tut, als würde sie das jetzt erst einführen wollen, aber immerhin hat eine Betrachtung der Lärmwirkungen durch das Umwelthaus dazu geführt, dass die FLK dem Verfahren nur für die Betriebs­richtung 25 zugestimmt hat. Über Raunheim wird allerdings derzeit noch kräftig weiter geswingt, weshalb die BI in einer Presseerklärung die DFS aufgefordert hat, dieses Verfahren sofort einzustellen.
Weitere Ergebnisse sind in der Pressemitteilung der FLK nachzulesen. In den Tagungs­unterlagen findet man außerdem noch ein paar Details zur Einführung des neuen Navigations­systems GBAS und zu den verschiedenen Varianten des steileren Anflugs, aber auch dazu steht schon alles Wichtige in unserer Doku (s.o.). Für Raunheim bleibt das Fazit dieser Tests: Aktuell passiert gar nichts, und langfristig hilft es bestenfalls den weiter weg liegenden Gemeinden.
Einen schlechten Scherz hat sich Fraport erlaubt und die Zustimmung der FLK dazu beantragt, noch mehr Flugverkehr durch Rabatte beim Lärmentgelt anzulocken. Da die Passagierzahen nicht von selbst so wachsen wie gewünscht, müßten zusätzliche Anreize geschaffen werden, und als Bonbon sollten die lautesten Krachmacher von den Rabatten ausgeschlossen bleiben. Die FLK hat abgelehnt, aber entscheiden über diese Frechheit muss das hessische Wirtschafts­ministerium, und da amtiert leider immer noch Herr Rentsch.


BI-Treffen am 19.11.

Im Rahmen der Diskussion aktueller Entwicklungen hat sich die BI auch mit der weiteren Arbeit im Bündnis der Bürger­initiativen gegen den Flughafen­ausbau befasst. Unterstützt wurde die Absicht, den Widerstand gegen den Ausbau weiter zu führen und sich dabei auf die Verhinderung des Baus von Terminal 3 zu konzentrieren. Die BI wird sich dafür einsetzen, dass sich das Bündnis sowohl in seiner Aktions­orientierung als auch in seiner Öffentlichkeits­arbeit stärker darauf ausrichtet.
Weiterhin hat sich die BI in Vorbereitung eines entsprechenden Workshops, zu dem die Stadt eingeladen hat, mit der Frage auseinander gesetzt, welchen Input sie für ein kommunales Klimaschutz-Konzept liefern kann. Aufgrund der Klima­schädlichkeit des Flugverkehrs liegt es nahe, zu überlegen, was im kommunalen Bereich geschehen kann, um überflüssigen Flugverkehr zu vermeiden. Dazu gehört sicherlich die kommunale Beschaffung, die sich stärker auf lokale Ressourcen konzentrieren sollte, aber auch die kommunale Öffentlichkeitsarbeit, die sich generell und insbesondere im Bereich der Wirtschaftsförderung kritischer mit Globalisierungsaktivitäten und deren Unterstützung auseinander setzen sollte (siehe Kommentar). Die BI wird entsprechende Vorschläge in den Workshop einbringen.

Hauptthema des Abends war wie geplant die Frage, wie die Belastungssituation in Raunheim einer breiteren Öffentlich­keit im Umland und in der Politik verdeutlicht und wie Legenden entgegen getreten werden kann, wonach Raunheim vom Ausbau und diversen damit verbundenen Maßnahmen profitieren würde. Nach einem ersten Austausch über vorliegende Ideen (die gerne noch ergänzt werden können) wurde beschlossen, einen Katalog von Fragen und Antworten (FAQs) zu erarbeiten, der qualifizierte Argumente in einer ansprechenden Form zusammen­stellt. Ein Entwurf dazu wird in den nächsten Wochen diskutiert.



TSG Montage

Er wollte von Anfang an nur den Ausbau per "Dialog" optimieren ...

Koalitionsverhandlungen in Hessen - nichts Neues zum Ausbau

Al-Wazir Montage Terminal 3

... er hat noch Diskussionsbedarf mit seinem neuen Kumpel Volker.

Noch nicht offiziell, aber nach einem Pressebericht so gut wie sicher, ist die einzige Koalitions­variante vom Tisch, die (vielleicht) zu einer Änderung der Ausbau­politik am Frank­furter Flug­hafen hätte führen können: SPD-Chef Schäfer-Gümbel will Rot-Grün-Rot in Hessen nicht ausprobieren, u.a. wg. unter­schiedlicher Positionen zum Flughafen-Ausbau. Auch die Variante "rot-grüne Minderheits­regierung" hat nur gerade mal zwei Tage Presse­rummel überlebt. Ausbau­gegner dürfen beim Blick auf die Regierungs­politik also weiter schwarz sehen - ob mit rotem oder grünem Anhängsel, wird sich bald herausstellen.

Noch gibt es für keine der beiden Varianten Aussagen, wie es jeweils mit Terminal 3 weitergehen soll. Es soll natürlich leiser werden, und vielleicht wird der Bau­beginn noch ein bißchen verschoben, aber die Richtung bestimmt der alte und neue Minister­präsident Bouffier mit der Aussage, "dass der Flug­hafen Frankfurt mit seinen rund 80000 Arbeits­plätzen 'die mit Abstand wichtigste Einrichtung' für den Wohlstand der Bürger sei, die nicht gefährdet werden dürfe" (lt. FAZ vom 12.11.13). Im Klartext: nachdem SPD und Grüne mit ihrer Zustimmung zur "Schulden­bremse" in der hessischen Verfassung die Möglich­keiten für eine alternative Politik weitgehend verbaut haben, müssen sie nun auch in dieser Frage der CDU hinterher trotten. Ein Politik­wechsel wird nur insoweit stattfinden, wie er von den Betroffenen erzwungen werden kann. Für die Bürger­initiativen heißt das: wenn Terminal 3 und damit das grenzen­lose Wachstum der Zahl der Flug­bewegungen verhindert werden soll, dann darf der Wider­stand nicht nachlassen. Vielmehr müssen neue Wege gefunden werden, um noch mehr Menschen zu überzeugen, dass das Rhein-Main-Gebiet nicht noch mehr Lärm und Schad­stoffe und die Welt nicht noch mehr Treibhaus­gase verträgt.



Logos ICANA

Nichts Neues beim Aktiven Schallschutz

Am 30./31.10. veranstaltete das "Forum Flughafen und Region" mit Unterstützung gewichtiger Partner zum zweiten Mal (nach 2010) eine "International Conference on Active Noise Abatement" (Internationale Konferenz Aktiver Schallschutz). Laut Pressemitteilung sollen dort "die für den Flughafen Frankfurt vorgesehenen Maßnahmen des aktiven Schallschutzes bekannt gemacht ... und ein internationaler Erfahrungsaustausch ... etabliert werden". Die Ergebnisse sollen in Kürze in einer Dokumentation veröffentlicht werden.
Große Erwartungen sind nicht angebracht. Was im Umfeld der Konferenz mit großem Tamtam angekündigt wurde, war überwiegend heisse Luft, wie wir im Detail in unserer Doku Aktiver Schallschutz zeigen.

Gleiches gilt für die dort verabschiedete Frankfurter Erklärung (hier in der von der Fluglärmkommission veröffentlichten Version, da auf der Webseite des FFR nach einer "Neugestaltung" blankes Chaos herrscht). Auf zehn Seiten sind hier in der allgemeinst-möglichen Form Dinge formuliert, die geschehen müßten. Die Beteiligten appellieren dabei vor allem an sich selbst und ihresgleichen - aber von Verpflichtungen, Terminplänen und anderen konkreten Dingen ist nirgendwo die Rede. Die Wirkung dieses Papiers wird entsprechend groß sein.



Protest-Banner

Wächst langsam Gras (oder anderes Grünzeug) über den Protest der Ausbaugegner ?

Zwei Jahre Landebahn Nordwest - wie geht es weiter?

Am 21. Oktober 2011 wurde die Nordwest-Landebahn in Betrieb genommen und damit ein entscheidender Schritt des laufenden Flughafen­ausbaus abgeschlossen. Die neue Bahn ist ein wesentlicher Faktor für die geplante Steigerung der Kapazität, die Fraport mehr Flug­bewegungen, mehr Passagiere, mehr Fracht - und damit mehr Profit bringen soll.
Allerdings ist der Ausbau damit noch nicht beendet. Der dritte, ebenfalls entscheidende Schritt fehlt noch: der Bau von Terminal 3 (Genaueres dazu ist in unserer Doku Flughafen-Ausbau nachzulesen). Ob die kommende Landes­regierung den Ausbau weiter massiv vorantreibt oder ggf. etwas abbremst, ist noch offen, aber der poltische Wille für das, was notwendig ist, ist bei den großen Parteien nicht zu erkennen. Eine raum­verträgliche Entwicklung des Flughafens weg vom Wachstumswahn ist nur möglich, wenn die Betroffenen einen grundlegenden politischen Wechsel erzwingen. Betroffene sind dabei nicht nur die, die unter Lärm und Schad­stoffen leiden, sondern auch die, deren Arbeits­plätze durch zunehmenden Konkurrenz­druck immer unerträglicher werden, deren Sicherheit aus dem gleichen Grund gefährdet ist, und viele, viele Andere.

Das Bündnis der Bürger­initiativen wird in den nächsten Wochen und Monaten beraten, wie die Proteste weiter entwickelt werden können und der Druck auf die neue Regierung erhöht werden kann. Einzelne Protest-Formen mögen überholt sein und an Bedeutung verlieren - der Protest selbst kann, darf und wird nicht aufhören.



Internationaler Flugverkehr

Internationaler Flugverkehr: Luxusaktivität des globalen Nordens. (Für Animation anklicken)

ICAO:  Klimaschutz ?  Nicht mit uns !

Diese Nachricht hat zwar keinen besonderen Bezug zu Raunheim, aber der Skandal ist einfach zu groß, um nicht erwähnt zu werden.
Am 27.09. hat die UN-Organisation IPCC ihren Klimabericht veröffentlicht und betont, dass die Emissionen von Treibhausgasen dringend gesenkt werden müssen, wenn eine Klimakatastrophe verhindert werden soll. Eine Woche später, am 4.10., hat die Generalversammlung der UN-Organisation ICAO eine Resolution beschlossen, die aussagt, wie der Beitrag der Zivilluftfahrt aussehen soll. Bis zum nächsten Treffen 2016 möchte man darüber nachdenken, ob man eventuell vielleicht ab 2020 einen Mechanismus etablieren möchte, der materielle Anreize dafür geben könnte, die CO2-Emissionen des Flugverkehrs eventuell vielleicht nicht ganz so schnell steigen zu lassen wie vorhergesehen. Bis dahin soll kein ICAO-Mitglied irgendwelche Maßnahmen ergreifen dürfen, die den internationalen Flugverkehr irgendwie beeinträchtigen könnten.

Diese letzte Bestimmung zielt gegen das EU-Emissions­handels­system, das versucht hatte, zumindest den europäischen Flugverkehr in den Emissions­handel einzubeziehen und damit CO2-Einsparungen zu errreichen. Zwar glaubt der zuständige Berichterstatter des EU-Parlaments, CDU-MEP Liese, diesen Beschluß umgehen zu können, aber Fakt bleibt: die internationale Luftfahrtlobby versucht erfolgreich, Klimaschutz zu torpedieren, und ihr deutscher Ableger klascht Beifall (und hat vermutlich hinter den Kulissen eifrig mitgewirkt). Wenn die Menschheit beim Klimaschutz voran kommen will, muss dieser Bande das Handwerk gelegt werden.



VGH Banner modifiziert

Vier Urteile, ein Tenor:  Profit vor Gesundheit

Am 1. Oktober hat der VGH Kassel zwei weitere Urteile zu Klagen gegen Flugverfahren am Flughafen Frankfurt verkündet. Nach dem Urteil zum nördlichen Gegenanflug im April und zur Südumfliegung Anfang September folgten nun die Urteile zum verlängerten Horizontalanflug über den Main-Kinzig-Kreis und zum Endanflug über Offenbach. Dreimal wurden die Klagen abgewiesen, einmal hatten sie Erfolg - vier Mal haben die Fluglärmgegner verloren.
Gebetsmühlenhaft wiederholt der VGH immer wieder, dass die "sichere und flüssige Abwicklung des Flugverkehrs" Vorrang vor allen anderen Erwägungen habe und die planfestgestellte Kapazität von 126 Flugbewegungen pro Stunde erreicht werden müsse. Dafür muss dann eben auch "unzumutbarer Fluglärm"(!) in Kauf genommen werden, selbst wenn Alternativen möglich wären und die geplante Kapazität angesichts des Rückgangs der Zahl der Flugbewegungen aktuell garnicht gebraucht wird. Lediglich die Südumfliegung kippte der Gerichtshof, denn die war auf Druck der Fluglärmkommission hinsichtlich der Lärmbelastung optimiert worden - auf Kosten der Kapazität. Sowas muss natürlich verboten werden.

Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in der Vergangenheit schon einige der besonders menschenverachtenden Urteile des VGH kassiert, aber letztendlich ist der Gesetzgeber gefordert, endlich klarzustellen, dass auch bei der Flugrouten-Festlegung Gesundheit vor Wirtschaftlichkeitkeit gehen muss. Bei den Regierungs-Bildungen in Hessen und im Bund wird darauf zu achten sein, ob diesbezüglichen Wahlkampf-Sprüchen auch Taten folgen.



Logo Kreis Gross-Gerau

Rot-grüne Vorlage im Kreistag

In seiner Sitzung am 30.09. hat der Kreistag auf Antrag und mit der Mehrheit von SPD und Grünen einen Beschluss zum Flughafen gefasst, den man gar zu gerne als Vorlage für die kommende Landesregierung sehen würde, weil er fast alles enthält, was Fluglärmgegner sich wünschen können:

"Die Landesregierung wird aufgefordert für ein raumverträgliches Flughafenmanagement zu sorgen und endlich zu einem Flughafenbetrieb zu kommen, der sowohl den BürgerInnen einen ernst zu nehmenden Lärmschutz garantiert als auch die Flugsicherheit optimiert.
Dazu gehören folgende Komponenten:

Zwar wurde der Antrag ziemlich überhastet eingebracht, um nicht einem Antrag der Linken.OL zustimmen zu müssen, der einen Verzicht auf Terminal 3 forderte, aber immerhin: SPD und Grüne haben geschlossen für ihren eigenen Antrag gestimmt und damit ein Vorbild für ihre Landtagsfraktionen gegeben. Man darf davon ausgehen, dass ein solcher Antrag dort aktuell eine Mehrheit bekommen würde - aber man muss leider befürchten, dass er dort, wo es wirklich wichtig wäre, nicht gestellt werden wird.



FLK-Logo

Fluglärm-Kommission läßt Belastungs-Verteilung berechnen

Der spannendste Punkt in der letzten Sitzung der Fluglärmkommission - zumindest für alle, die besonders bei Betriebsrichtung 07 unter Lärm leiden - dürfte der Vortrag von Frau Barth gewesen sein. Sie präsentierte die Ergebnisse von Berechnungen, die die Veränderung der Gesamt-Belästigung durch Lärm bei verschiedenen Betriebsrichtungs-Verteilungen darstellen sollen. Obwohl die Details der Berechnungen (und die Ergebnis-Darstellung) nicht leicht zu verstehen sind, ist das Gesamtergebnis eindeutig: je mehr aus Westen angeflogen wird, desto höher ist die Gesamt-Belastung. Interessanter Weise gilt das nicht nur für Städte wie Raunheim, sondern z.B. auch für Frankfurt, wo zwar seit Eröffnung der Nordwestbahn der südlichste Teil unter Betriebsrichtung 25 leidet, aber deutlich mehr Menschen im Westen und Osten durch die Abflugrouten bei Betriebsrichtung 07 belastet werden.
Das "Forum Flughafen und Region" versucht in einer "FAQ Betriebsrichtung", die Sachverhalte und Schlussfolgerungen etwas ausführlicher zu erklären.

Für Raunheim darf man daraus den Schluss ziehen, dass die Forderung, die Rückenwind-Komponente soweit als möglich zu erhöhen und BR07 so wenig wie möglich zu fliegen, so unsolidarisch nicht ist. Sie reduziert nicht nur den lautesten Anfluglärm und das Risiko von Wirbelschleppen-Schäden, sie senkt auch die Gesamtbelastung durch Lärm in der Region - wie immer aber, wenn Lärm nur verschoben wird, auf Kosten von anderen, die dafür mehr Lärm haben. Deshalb bleiben die Kernforderungen (siehe oben rechts).



BI-Treffen am 9.9.

Der mit 22 TeilnehmerInnen recht gute Besuch des Treffens ist sicher ein Zeichen dafür, dass das Thema "Änderung der Südumfliegung" für Raunheim von hoher Brisanz ist. Es bestand große Einigkeit darüber, dass gegen jeden Versuch, mehr Lärm über Raunheim zu verlagern, Widerstand mobilisiert werden muss.
Auch das Thema Wirbelschleppen und Dachsicherungsprogramm wurde intensiv diskutiert, wenn auch klar war, dass die Lärmbelastung für die meisten das grössere Problem darstellt.
Zu beiden Themen wurden Erklärungen abgestimmt, die an Presse und Öffentlichkeit gegeben wurden. Sie sind auf der Presse-Seite nachzulesen.

Anflug

Weiteres Thema war die Nutzung der Centerbahn für Landungen bei Betriebsrichtung 07 (Anflug über Raunheim). Entgegen der Ankündigung in der Planfeststellungen, dies nur im Ausnahmefall, etwa bei einer Blockade der Südbahn durch Reparaturen o.ä., zu tun, ist festzustellen, dass dies regelmäßig, und in jüngster Zeit verstärkt, in betriebsarmen Zeiten aus Bequemlichkeits­gründen (Nähe zum Terminal) erfolgt. Dies führt insbesondere am frühen Morgen und späten Abend zu erheblicher, weil unerwarteter Belastung im Nordteil der Stadt, ohne dem Süden eine relevante Entlastung zu bringen. Daher wollen Stadt und BI darauf hin wirken, dass die DFS dieses Verhalten einstellt.
Zum Verhältnis der Nutzung von Nordwest- und Südbahn für Landungen bei Betriebsrichtung 07 wurde festgestellt, dass dieses zwar im Tagesverlauf erheblich variiert, aber insgesamt im vorgegebenen Rahmen bleibt.

Beim nächsten Treffen Anfang Oktober soll besprochen werden, wie die Belastungssituation in Raunheim einer breiteren Öffentlichkeit im Umland und in der Politik verdeutlicht werden kann. Insbesondere soll Legenden entgegen getreten werden, wonach Raunheim vom Ausbau und diversen damit verbundenen Maßnahmen profitieren würde. Ideen dazu werden zur Zeit gesammelt und gerne über die auf der Startseite angegebenen Kontaktadressen entgegen genommen.


Abflugrouten

Urteil gegen Südumfliegung

Am 3.9. hat das Verwaltungsgericht den Klagen mehrerer hessischer und rheinland-pfälzischer Kommunen gegen die Süd­umfliegung stattgegeben. Nach Presseberichten kann damit das gegenwärtig praktizierte Abflug­verfahren nicht beibehalten werden. Ab wann dieses Urteil wirksam wird und welche Varianten dann geflogen werden sollen, ist derzeit noch unklar.
Befürchtet werden muss, dass nun wieder Varianten in die Diskussion kommen, die die Sicherheits­risiken der gegenwärtigen Lösung auf Kosten deutlich höherer Lärm­belastungen, insbesondere für Raunheim, vermeiden. Wie wir bereits vor längerem in einem Kommentar deutlich gemacht haben, darf man sich diese Alternativen nicht aufdrängen lassen. Sicherheit und Lärmschutz sind möglich, wenn man nicht an dem Kapazitäts-Dogma von 126 Flugbewegungen pro Stunde festhält.

Die inzwischen vorliegende Pressemitteilung des VGH bestätigt die Befürchtungen, dass es hier nicht darum ging, mehr Lärmschutz für Betroffene durchzusetzen. Im Gegenteil scheint der VGH perverser Weise das Lärmschutzanliegen der Kläger nutzen zu wollen, um Lärmschutz bei der Flugrouten-Planung abzubauen. Wir haben darauf umgehend mit einer Presseerklärung reagiert. Auch die Fluglärmkommission äussert sich kritisch zu diesem Urteil.

Die BI hat sich in ihrem Treffen am Montag, 9.9., mit diesem Thema befasst und eine weitere Erklärung dazu beschlossen. Am 19.9. hat auch die Raunheimer Stadtverordnetenversammlung eine Resolution dazu verabschiedet.



Aussenlärm

Fluglärm-Außen­wohnbereichs­entschädigungs-Verordnung endlich in Kraft
- Entschädigung kommt erst später

Am 20. August hat die Bundesregierung endlich die vom Bundesrat nochmal geringfügig veränderte "Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm" mit dem schönen Namen "Fluglärm-Außen­wohnbereichs­entschädigungs-Verordnung - 3. FlugLSV" beschlossen.
Wie schon beschrieben, sieht sie vor, dass Besitzer von sog. "Aussenwohnbereichen", d.h. Balkonen, Terassen etc., in der Tagschutzzone 1 eine Einmalzahlung erhalten dafür, dass sie dauerhaft den Fluglärm ertragen müssen. Die Pauschalen, die der Flughafenbetreiber zahlen soll, sind in §5 festgelegt (zum Ansehen auf dieser Seite ca. drei Mausrad-Umdrehungen nach unten scrollen oder Gesamttext ansehen), dazu gibt es noch Ausnahmeregelungen. So können Besitzer hochwertiger Häuser oder Wohnungen statt der Pauschalen einen prozentualen Anteil am Verkehrswert geltend machen, und der Betrag kann durchaus höher sein - frei nach dem christlich-liberalen Motto: Wer viel hat, dem wird auch mehr gegeben. Wer den Verkehrswert einer Raunheimer Immobilie offiziell bestimmen lassen möchte, muss sich an den "Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Groß-Gerau" beim "Amt für Bodenmanagement" in Heppenheim wenden (Kontakt und Preisliste).

Was wir bei der ersten Meldung übersehen hatten, ist auch hier der Skandal, dass der Anspruch auf Entschädigung für alle, die im sog. Isophonenband 2 liegen (also praktisch für Alle in Raunheim), erst fünf Jahre nach Inbetriebnahme der Nordwestbahn, also erst im Oktober 2016, wirksam wird. Der Schaden entsteht jetzt (bzw. schon seit langem,), gezahlt wird erst in fünf (bzw. jetzt drei) Jahren - diese perverse Rechtsauffassung sollte man sich von den derzeit vielfältig den Bürgerdialog suchenden Abgeordneten, die das beschlossen haben, mal ausführlich erläutern lassen.

Inzwischen hat auch das RP als zuständige Behörde für die Antragstellung eine Presseinformation zum Verfahren veröffentlicht.



Fraports Dachsicherungsprogramm - ein Angebot, das man nicht ablehnen kann ?

Die Bürgerversammlung zum Thema "Wirbelschleppen" am 22.08. im Rathaussaal war durchaus interessant. Zwar brachte der Rückblick von Bürgermeister Jühe und seiner Büroleiterin Wiesner auf die Wirbelschleppenproblematik in Raunheim und den juristischen Umgang damit für Insider nichts Neues (und die wichtigsten Fakten können in unserer Doku nachgelesen werden), aber im zweiten Teil hatten zwei Vertreter der Fraport Interessantes zu sagen.
Zunächst einmal konnten sie garnicht genug betonen, wie unglücklich sie mit dem Vorpreschen des Ministers Rentsch und dessen "Planergänzung" doch sind, und wie gerne sie doch die Problematik solide untersucht und daraus eine fundierte Lösung abgeleitet hätten. Gefragt, warum sie diesen juristischen Schrott dann nicht einfach weggeklagt haben, fiel ihnen allerdings nichts Plausibles ein. Umso wichtiger war es ihnen dann aber, deutlich zu machen, dass Fraport bei den nun durchzuführenden Dachsicherungen nicht nur nach dem neuesten Stand der Technik vorgeht, sondern sogar selber weitergehende Standards definiert und neue technische Lösungen entwickeln läßt. Geringfügig getrübt wurde das Bild vom innovativen, verantwortungsbewußten und großzügigen Partner Fraport nur durch erste Erfahrungsberichte von Bürgern, die bereits Rückmeldungen zu ihren Anträgen bekommen hatten und einen Großteil der anfallenden Kosten selbst übernehmen sollen.

Angebot

Zwei Dinge wurden aus diesem Auftritt deutlich. Zum einen möchte Fraport auch hier wieder ein Doppelspiel spielen. So wie sie beim passiven Schallschutz gerne von ihrem großzügigen Programm reden und es dem Regierungspräsidium überlassen, die Anträge der Bürger noch unter das Minimum herunter zu drücken, so reden sie auch hier von den umfassenden Lösungen, die sie gerne umsetzen würden, und überlassen es der Politik, die einschränkenden Rahmenbedingungen zu formulieren. Zum anderen ist es ihnen offenbar sehr wichtig, die Umsetzung strikt unter Kontrolle zu haben. Mit dem Gerede von eigenen Standards, die erfüllt sein müßten, und besonderen Techniken, die zum Einsatz kommen sollen, versuchen sie die Hausbesitzer von der (gesetzlich garantierten) Möglichkeit abzuschrecken, die Arbeiten selbst ausführen und Fraport nur zahlen zu lassen.
Zu guter Letzt soll noch mit der Drohung, andernfalls für Schäden selbst haften zu müssen, die Teilnahme an diesem Programm erzwungen werden, selbst wenn erhebliche Eigenmittel für die Sicherung aufgebracht werden müssten.

Dass man sich das nicht gefallen lassen muss, und von der Politik verlangen sollte, die Rahmenbedingungen für dieses Sicherungsprogramm vernünftig zu setzen, begründen wir hier.


Demo-Plakat

Eine Demo zur Wahl, die wir nicht haben

Für den 07. September, in der heissen Phase der Wahlkämpfe zu Bundestag und Landtag, ruft das Bündnis der Bürgerinitiativen zu einer Demo und Kundgebung nach Wiesbaden auf (Demo um 15:00 Uhr ab dem Dern'schen Gelände, Kundgebung ab 16:00 Uhr auf dem Kranzplatz vor der Staatskanzlei, anschliessend Fete).
In der Vorbereitung dieser Aktion gab es mal den Arbeitstitel "Fluglärm abwählen". Da aber allen klar ist, dass das nicht funktionieren kann, wurde der Schwerpunkt etwas verschoben. Wir können zwar ein paar Tage später wählen gehen, aber in einem haben wir keine Wahl: wenn Fluglärm und Schadstoff-Belastung reduziert werden sollen, dann muss der Protest weitergehen, egal wie die Wahlen ausgehen.
Das heißt natürlich nicht, dass die anstehenden Wahlen gar keine Bedeutung hätten. Natürlich gibt es Unterschiede in der Haltung der Parteien zu diesem Thema, und natürlich werden die verschiedenen denkbaren Regierungskoalitionen für die Forderungen der Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlicher Weise offen sein. Da die Bürgerinitiativen aber parteipolitisch neutral bleiben wollen, äussern sie sich dazu nicht direkt. Hinweise, wer den Forderungen der BIs näher oder ferner steht, gibt es aber zuhauf, auch auf dieser Webseite - einfach mal nach unten scrollen.

Die Parole "Fluglärm abwählen" ist aber offenbar zu schön, um nicht doch noch benutzt zu werden, zumindest in Mainz.


BILD-Überschrift

Wieder mal zu nah dran - auf FRA ist es heute schon zu eng

BILD sorgt sich weiter um die Sicherheit der Flughafenanwohner in Rhein-Main. Wie schon im Dezember 2012, diesmal gemäß den neuen Springer-Schwerpunkten aber online, berichtet sie über eine "gefährliche Annäherung" zweier Flugzeuge, allerdings mit Fragezeichen.
Am Mittwoch, den 07.08., gegen 8:45 Uhr, startet ein Airbus A380 der Singapur Airlines auf der Centerbahn Richtung Westen. Gleichzeitig startet eine Boeing 747 der Lufthansa, die auf der Südbahn landen sollte, durch und fliegt eine Zeitlang parallel, aber höher, zu dem Airbus. Der nimmt glücklicherweise nicht die Südumfliegung, die eigentlich standardmäßig für diesen Flugzeugtyp vorgesehen ist, sondern dreht nach Norden auf die alte Abflugroute ab. Ein echter Kollisionskurs wird daher vermieden - angeblich ohne das Eingreifen der Fluglotsen. Trotzdem scheint der Abstand zwischen den beiden nach den verfügbaren Daten zeitweise geringer, als die Regeln vorsehen - die DFS bestreitet das in einer ersten Stellungnahme allerdings.
Auch zu diesem Vorfall gibt es eine Reihe von Fragen. BILD zitiert die DFS mit der Aussage, es habe keine Gefahrensituation gegeben, die Lotsen hätten nicht einmal "zusätzliche Anweisungen" an die Piloten geben müssen. Aber warum steigt der startende Airbus dann nur ungewöhnlich langsam? Wieso fliegt er überhaupt auf der Nordroute, wenn Flugzeuge dieses Typs generell die Südumfliegung nehmen sollen und die DFS nur für die Abendstunden Ausnahmen beantragt hat? Die durchstartende B747 kreuzt die Startbahn West in knapp 900 Metern Höhe, kurz nachdem dort eine andere Maschine startet - kein Sicherheitsrisiko? Parallel zu dem startenden A380 kommt eine B737 auf der Nordwestbahn an, und innerhalb der nächsten zehn Minuten starten ein A320 und ein A321 auf der Nordwestbahn und eine B737 auf der Südbahn durch, letztere kreuzt wieder die 18 West, praktisch während eine andere Maschine startet - alles ganz normal?
Es sieht eher danach aus, dass hier eine Menge glücklicher Zufälle im Spiel waren. Sollte man sich wirklich darauf verlassen, dass das immer so bleibt? Zumindest vorerst wird man das wohl müssen. Nach einer FR-Meldung hat die BFU den Vorfall nicht als Störung eingestuft. Wenn das stimmt, wird es auch keine Untersuchung geben.


Verwaltungsgerichtshof: Schutz vor Wirbelschleppen nicht eilig

Richter

Mit Beschluss vom 29.07. hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof zwei Eilanträge abgelehnt, die zum Schutz vor Wirbelschleppen erreichen wollten, dass der Anflug bestimmter Flugzeugtypen über Flörsheim verboten wird. Aus Raunheimer Sicht kann man das mit einem lachenden und einem weinenden Auge sehen. Hätten die Anträge Erfolg gehabt, hätte das bedeutet, dass das Spektrum der Flugzeugtypen, die nur auf der Südbahn (bzw. der Centerbahn) landen dürfen, noch breiter geworden wäre. Dies hätte wohl zwangsläufig den Anteil der Landungen auf der Südbahn erhöht. Andererseits wäre damit aber auch die Betriebsrichtung 07 deutlich unattraktiver geworden, und man hätte hoffen können, dass die Rückenwindkomponente stärker ausgereizt wird. Vor allem aber hätte endlich einmal ein Gericht die Gefahren durch Wirbelschleppen wirklich ernst genommen.
So aber bleibt alles beim Alten. Zwar erkennt das Gericht in seiner Mitteilung an, es "sprächen viele Anhaltspunkte dafür, dass im Bereich der Anfluggrundlinie auf die Nordwest-Landebahn über Flörsheim deutlich höhere Gefahren durch Wirbelschleppen als in dem ursprünglichen Gutachten angenommen drohten", es hält aber den Planergänzungsbeschluss des Ministeriums zunächst für ausreichend, diesen Gefahren entgegen zu treten. Einzelheiten sollen im Hauptsacheverfahren überprüft werden. Illusionen sollte man hier nicht nachhängen - der VGH ist nicht die Kraft, die neue Maßstäbe für den Schutz der Bevölkerung setzt, weder vor Wirbelschleppen noch vor Fluglärm. Hier hilft nur weiterer Druck auf die Politik.

Inzwischen ist auch der vollständige Text des Beschlusses verfügbar.


Flugzeug-Smog

Gute Messwerte, schlechte Atmosphäre - das FFR diskutiert Luftschadstoffe

Am 11. Juli hatte das Umwelthaus eingeladen, um eine gute Nachricht zu verkünden: nach einem Jahr Schadstoff-Messung in der Kleingartenanlage auf dem Frankfurter Lerchesberg stellt das zuständige Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie fest, dass die Luft dort besser ist als anderswo in Frankfurt. Lediglich die Ozonwerte waren gegenüber anderen Messstationen höher, lagen aber fast durchgehend unter dem geltenden Zielwert der EU-Richtlinie. Voller Erfolg also - wie der Vortragende, Prof. Jacobi vom HLUG, mehrfach betonte, stand der mobile Messcontainer eben deshalb ein Jahr lang auf dem Lerchesberg, um zu belegen, dass man damit keine Schadstoffe aus Flugzeugabgasen nachweisen kann. Das Gleiche passiert nun für ein Jahr lang in Flörsheim.
Dass die Atmosphäre unter den Zuhörenden trotzdem nicht wirklich gut war, lag nur zum geringsten Teil an den hohen Raumtemperaturen. Kaum jemand konnte sich vorstellen, dass die Abgase, die Flugzeugtriebwerke zwangsläufig ausstossen, nicht bei den Menschen unten ankommen. Mehrfach wurde der Verdacht geäussert, dass es wohl daran liegen muss, was und wie gemessen wird. Die anwesenden Referenten wollten das so nicht bestätigen und betonten deshalb immer wieder, dass ihre Messstationen das messen, was gesetzlich zur Überwachung der Luftqualität vorgeschrieben ist und wofür Grenzwerte existieren - und spezifische Flugzeug-Emissionen unterliegen eben keiner Regelung.

Im zweiten Vortrag kündigte die Vertreterin des Umweltministeriums, Frau Dr. Mang, revolutionäre Fortschritte an: demnächst sollen über die Standard-Parameter hinaus auch noch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) gemessen werden - an 20 Messpunkten entlang der Anfluglinien auf die Nordwestbahn.
Diese Wahl der Messpunkte wäre ein handfester Skandal vor dem Hintergrund, dass in Raunheim schon seit Jahrzehnten Beschwerden über schmierige Niederschläge vorgebracht werden und aufgrund der Tatsache, dass die schweren, vierstrahligen Maschinen alle über Raunheim anfliegen und hier auch höhere Niederschläge zu erwarten sind - wenn nicht das ganze Messprogramm so angelegt wäre, dass es das tun wird, was der Messcontainer für die anderen Schadstoffe tut: belegen, dass man so nichts nachweisen kann. Eine ausführliche Begründung für diese Behauptung geben wir hier.

Der dritte Vortrag von Professor Eikmann über neuere Erkenntnisse der Wirkung von Luftschadstoffen, insbesondere Stäube und Stickoxide, auf die Gesundheit, und die Notwendigkeit, existierende Grenzwerte abzusenken, passte nicht recht zu den beiden anderen - er war spannend und informativ, ließ aber eher ein Gefühl der Ratlosigkeit zurück - was haben diese Erkenntnisse nun mit dem Flugverkehr zu tun? Die Antwort darauf wurde an diesem Abend nicht mehr gegeben. Wir haben ein paar Infos dazu gesammelt.



Schäden Raunheim

Das Klammern beginnt.

Obwohl die rechtlichen Grundlagen nach wie vor sehr zweifelhaft sind und das angekündigte neue Gutachten zu Wirbelschleppen immer noch nicht vorliegt, startete das Dachsicherungs­programm der Fraport mit grossem Medienaufwand am 28. Juni in Raunheim. Mit dem Programm setzt Fraport die Verpflichtung um, in einem gewissen Bereich der Stadtgebiete von Raunheim und Flörsheim den Hauseigentümern anzubieten, ihre Dächer gegen Wirbelschleppen-Schäden sichern zu lassen. (Hintergründe zur Wirbel­schleppen-Thematik auf unserer Doku-Seite.)
Den "Anspruchsbereich" für Raunheim im Vergleich zu den tatsächlich aufgetretenen Schäden zeigt die Grafik links (zum Vergrössern anklicken). Detail-Karten stellt das Ministerium hier zur Verfügung. Eine Liste der (derzeit) anspruchsberechtigten Adressen enthält eine Informationsbroschüre der Fraport AG. Auch deren Info-Seite ist wieder aufgetaucht und liefert Informationen über die Antragstellung.
Exakt die gleichen Informationen enthält auch die gedruckte Broschüre, die Fraport aktuell verteilen läßt und die wohl das "Anschreiben" darstellt, dass Fraport allen Anspruchs­berechtigten angekündigt hat.

Die Stadt Raunheim hat angekündigt, am 22. August in einer Bürgerversammlung ausführlich über das Programm und die Umsetzung in Raunheim zu informieren.



Lärm-Allianz-Partner: unterschiedlicher Stil, gleicher Inhalt

Während Lufthansa zu Fragen bezüglich des neuen Startverfahrens hartnäckig schweigt und lediglich in einer Presseinformation einige wenige Details zu den geplanten Messungen mitteilt (genauer gesagt: feststellt, dass es keine Messungen geben wird ausser denen, die sowieso von Fraport gemacht werden), hat Ministerpräsident Bouffier immerhin soviel Stil, auch auf unseren zweiten Offenen Brief mit einem Schreiben zu antworten. Es enthält allerdings nur die oberlehrerhafte Ermahnung an die BIs, doch bitte "auf Vorverurteilungen zu verzichten" und ein Jahr zu warten, bis "Informationen ... erhoben" sind und "eine auf Fakten basierende Diskussion über Für und Wider des neuen Startverfahrens geführt werden" kann. Auf Argumente dazu, dass mit dem geplanten Monitoring diese Informationen eben nicht "erhoben" werden können und andere, vorliegende Informationen verheimlicht werden, mag er nicht eingehen. Wenn es aber soweit ist, will sich Herr Bouffier der Diskussion "nicht verschliessen" - es könnte nur sein, dass zu diesem Zeitpunkt niemand mehr mit ihm diskutieren will.



FLK-Logo

Neues aus der Fluglärm-Kommission

Seit die Fluglärmkommission einen eigenen Web-Auftritt hat, ist sie zu einer wichtigen Informationsquelle für lärm-relevante Entwicklungen rund um den Flughafen geworden. In ihrer jüngsten Sitzung ging es u.a. um Startverfahren und deren Monitoring, zu den Problemen der Südumfliegung und vorläufigen Lösungsansätzen dafür.

Lufthansa hat in der Sitzung nichts vorgetragen, aber aus den Vorträgen von DLR und Umwelthaus lassen sich ein paar weitere Details über das geplante Flachstartverfahren und das zugehörige Monitoring erschliessen. Das tun wir hier und kommen zu dem Ergebnis, dass eine echte Erfassung der Auswirkungen nicht vorgesehen ist. Das Monitoring thematisiert nur den Lärm, will dessen Änderungen aber auch nicht wirklich messen, und läßt Schadstoffe völlig aussen vor. Wenn die Betroffenen wissen wollen, was ihnen da zugemutet wird, müssen sie selber aktiv werden. (Ironischer Weise ist Frau Barth, bei FFR/Umwelthaus zuständig fürs Monitoring, Mitarbeiterin des Ökoinstituts, das ja mal genau dafür gegründet wurde - aber das ist über 35 Jahre her.)

Die Schwierigkeiten der DFS, den Piloten klar zu machen, wie sie die Südumfliegung fliegen sollen, führen zunächst einmal dazu, dass es abends im Raunheimer Norden lauter werden wird, weil Abflüge von der Startbahn West auf die Nordabflugroute verlagert werden. Die FLK hat den entsprechenden DFS-Antrag zwar nicht angenommen, aber die DFS kann die Maßnahme trotzdem durchsetzen. Und wenn die Piloten auch mittelfristig weiter schlampig fliegen (oder vornehmer ausgedrückt: die Sicherheit im unabhängigen Betrieb zwischen Südumfliegung und Startbahn West nicht gewährleistet werden kann), dann hat die DFS noch eine weitere nette Drohung für Raunheim bereit - Näheres dazu hier.



BI-Infostand

BI-Infostand am Bahnhofstrassen-Fest

Auch in diesem Jahr gab es wieder einen Infostand der BI am Bahnhof­strassen­fest. Zwei Tage lang konnten sich Festteil­nehmer über die Themen Flachstart-Verfahren, Wirbel­schleppen, Notlandung/Absturz­risiken, die Risiken höheren Startlärms durch Änderungen an der Südumfliegung und die geplante Aussen­wohn­bereichs-Entschädigung informieren. Wenn auch der letzte Punkt die meisten Interessenten anzog (hier geht es schliesslich ums Geld), so gab es auch viele interessante Diskussionen zu den anderen Punkten. Auch der BI-Verteiler ist um drei Adressen von Interessen­tInnen gewachsen.

Herzlichen Dank an Stefan, Gerhart, Inge und Sören, ohne deren Einsatz der Stand nicht hätte durchgeführt werden können.
Dank auch an die Stadt Raunheim, die uns großformatige Bilder und Grafiken sowie Stellwände zur Verfügung gestellt und damit für die notwendigen "Blickfänge" gesorgt hat.



Logo Kreis Gross-Gerau

Kreistags-SPD blamiert sich

Nicht nur Peer Steinbrück läßt keinen Fettnapf aus, die SPD ist auch auf anderen Ebenen zu Glanzleistungen fähig. Pünktlich zum Beginn des sog. Tests des neuen Startverfahrens der Lufthansa am 1. Juli hätte der Kreistag seinen Protest gegen zunehmende Lärm- und Schadstoff-Belastung zum Ausdruck bringen können. Gerade nachdem die Lufthansa ihren "Test" auf die Startbahn West beschränkt hat und damit alle betroffenen Städte und Gemeinden im Kreis Gross-Gerau liegen, wäre das eine wichtige Botschaft gewesen. Der Regionalausschuss hatte auch bereits mit den Stimmen der VertreterInnen der SPD und der Grünen einen Antrag der Fraktion Die Linke.OL angenommen, indem genau dies formuliert war.

Im Plenum nahmen nun einige SPDler die Tatsache, dass aufgrund der letzten Änderungen im Vorgehen der Lufthansa einige Details im Wortlaut nicht mehr stimmten, zum Anlass, den ganzen Antrag in Frage zu stellen. Obwohl die Antragsteller bereit waren, entsprechende Änderungen vorzunehmen, wollten sie die Abstimmung auf den Herbst verschieben. Im Ergebnis spaltete sich die SPD-Fraktion: 9 Mitglieder stimmten mit CDU und FDP gegen den Antrag, der damit abgelehnt wurde, 7 stimmten dafür und 3 enthielten sich. Die Glaubwürdigkeit der SPD als eine Partei, die für die Interessen der Fluglärm-geplagten Bevölkerung eintreten will, hat damit mal wieder Totalschaden erlitten.



Notlandung über Raunheim

Dramatischer Anflug

Wenn bei starkem Westwind eine Maschine über Raunheim zur Landung Richtung Flughafen eindreht, dann kann man von einem Sonderfall ausgehen. Und tatsächlich - der Anflug am 21.06. gegen 12:45 Uhr zeichnete sich durch mehrere Phänomene aus. Zunächst war ein lautes Knattern zu hören, anschliessend konnte man beim Überflug Flammen aus einem der beiden Triebwerke schlagen sehen. Anscheinend war die Maschine aber noch voll manövrierfähig. Soweit man sie verfolgen konnte, sah es ansonsten nach einem normalen Landeanflug aus (wenn auch mit hoher Rückenwind-Komponente).

Erste Informationen zu dem Vorfall gibt es hier und hier.

Wie die Grafik zeigt, ging der Anflug tatsächlich über das südliche Stadtgebiet (für den genauen Kurs Grafik anklicken) und war sehr laut. Wie die Medien anschliessend meldeten, verlief die Landung offenbar problemlos, auch das Feuer im Triebwerk war da schon aus, so dass die Flughafen-Feuerwehr nicht mehr eingreifen musste.
Weitere Hintergründe wird man wohl erst erfahren, wenn der Bericht der Bundesanstalt für Flugunfalluntersuchungen (BfU) vorliegen wird, was mindestens einige Wochen dauert. Bis es soweit ist, kann man sich zunächst nur allgemein Gedanken über die Absturzgefahren machen, mit denen man in Flughafennähe leben muss.



Echo: Widerspruch Gerz

Neuer Wirbel um Rentsch

Nachdem der DLR-Wirbelschleppenexperte Thomas Gerz im Konvent des Forums Flughafen und Region einen Vortrag über Wirbelschleppen gehalten hat, beeilte sich Minister Rentsch zu erklären, dass dessen Ausführungen "eine umfassende Bestätigung für den Plan­ergänzungs­beschluss" darstellten. Laut Zeitungsbericht (s. Grafik links) sieht der Experte das anders.
Dass die Festlegung der Anspruchsbereiche in Rentschs Erlass wissenschaftlich nicht haltbar ist, hatten wir bereits hier begründet. Wenn Herr Rentsch sich nun wundert, dass "bislang so wenige Eigentümer von Ihrem Anspruch Gebrauch gemacht haben", könnte das auch daran liegen, dass niemand das Risiko eingehen möchte, auf der Basis dieses juristischen Schrotts Geld auszugeben.

DLR-Bild

Inhaltlich trägt der Expertenvortrag nicht viel zu weiterer Klarheit bei. Zwar wird in der Beschreibung des Verhaltens von Wirbelschleppen in Bodennähe implizit noch einmal deutlich gemacht, wie unzulänglich das Gutachten aus dem Plan­feststellungs­beschluss war, weil es Tatsachen nicht berücksichtigt hat, die damals schon bekannt waren. Welches Risiko sich aber aus einer ordentlichen Modellierung ergibt, daran arbeitet die DLR noch. Ein Fazit nimmt der Vortrag allerdings schon mal vorweg: es geht nur um Schäden an "kleinteiligen Dacheindeckungen", die durch Befestigungs­massnahmen verhindert werden können. Ansonsten "sind keine Schäden an Personen bekannt, die direkt durch das Einwirken von Wirbelschleppen verursacht worden wären" - und was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss. Da vernageln sie doch lieber Landebahnen mit Sperrholzplatten, um herauszufinden, wie sich verhindern läßt, dass Wirbelschleppen nachfolgenden Flugzeugen weh tun, denn "Wirbelschleppen sind und werden zunehmend ein Kapazitäts­problem", und ausserdem sind sie ein "sehr interessantes physikalisches Phänomen". Ob bei den Forschungen trotzdem noch was für die gefährdete Bevölkerung herauskommt? Da geht es uns wie den Experten ...



FFI Tag, West-Region

Totgeglaubte leben länger - der "Frankfurter Fluglärmindex"

Lange hat man nichts mehr davon gehört, doch nun hat das "Forum Flughafen und Region" einen Überblick über die Entwicklung der "Frankfurter Fluglärmindices" von 2007 bis 2012 vorgestellt. Die Indices (je einer für Tag und Nacht) sollen nicht direkt den Fluglärm, sondern den Grad der dadurch ausgelösten Belastung darstellen. Dazu werden die berechneten Lärmwerte mit der Zahl der jeweils betroffenen Bevölkerung und einem Belastungsmaß gewichtet.

Überraschendstes Ergebnis: nicht nur Raunheim, auch Flörsheim profitiert von der Eröffnung der Nordwestbahn! Nach deren Eröffnung im Oktober 2011 ist der Indexwert 2012 gesunken (s. Grafik links, für Zahlenwerte anklicken). Wenn die trotzdem dauernd zu den Montagsdemos rennen, dann hören die wohl alle falsch - oder sollte doch mit diesem Index etwas nicht stimmen?



Summen 3.FlugLSV

Fluglärm-Außen­wohnbereichs­entschädigungs-Verordnung
- langes Wort, wenig Inhalt

Am 12. Juni, ziemlich genau sechs Jahre, nachdem sie mit der Novellierung des Fluglärm­schutzgesetzes den Auftrag dazu erhalten hat, hat die Bundesregierung ihren Entwurf der "Dritten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm" mit dem schönen Namen "Fluglärm-Außen­wohnbereichs­entschädigungs-Verordnung - 3. FlugLSV" an den Bundesrat geschickt.
Sie sieht vor, dass Besitzer von sog. "Aussenwohnbereichen", d.h. Balkonen, Terassen etc., in der Tagschutzzone 1 eine Einmalzahlung erhalten dafür, dass sie dauerhaft den Fluglärm ertragen müssen. Die Pauschalen, die der Flughafenbetreiber zahlen soll, sind in §5 festgelegt (s. Grafik, zum Vergrössern anklicken), dazu gibt es noch Ausnahmeregelungen.

Der Entwurf hat am 05.07. im Bundesrat Zustimmung gefunden, allerdings mit einer Änderung, so dass nun wiederum die Bundesregierung beschliessen muss, ob sie dieser Änderung zustimmt. Wir werden weiter informieren, sobald sich etwas tut.
Die Entschließung, die der Umweltausschuss vorgeschlagen hat und die die Inhalte der rheinland-pfälzisch-baden-württembergischen Initiative zur Änderung des LuftVG wiedergeben sollte, ist anscheinend nicht behandelt worden, zumindest findet sich auf der Tagesordnung und im Ergebnisbericht nichts darüber. Das bestätigt wohl unsere Einschätzung: die eigentlich geplante Gesetzesinitiative ist für diese Legislaturperiode vom Tisch.



Flachstart-Verfahren - viel Aktivität, keine Information

Die mittlerweile vierundsechzigste Montagsdemonstration im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens am 10.06.2013 widmete sich thematisch der Lufthansa und ihrem geplanten neuen Startverfahren. Infos dazu finden sich in der News-Spalte auf der BBI-Homepage (ev. etwas nach unten scrollen), der Raunheimer Beitrag mit Links zu allen erwähnten Dokumenten und Vorgängen steht hier.

Kaum hatten wir uns damit öffentlich über das allgemeine Schweigen empört, überstürzten sich die Ereignisse (auch wenn wir befürchten müssen, dass die zeitliche Übereinstimmung eher Zufall ist). Noch am Montag kündigte das Luftfahrtbundesamt per Mail eine Stellungnahme an, und am nächsten Tag lag ein Schreiben von Ministerpräsident Bouffier im Briefkasten, das er wohl als Antwort auf unseren Offenen Brief verstanden wissen will. Bedauerlicherweise enthält es keine Antworten auf die von uns aufgeworfenen Fragen, und die aufgestellten Forderungen werden mehr oder weniger explizit abgelehnt. Dies könnte man als Ergebnis unterschiedlicher Auffassungen akzeptieren, wenn die Argumentation dafür nicht so haarsträubend oberflächlich und an der Sache vorbei wäre. Wir haben deshalb zu den einzelnen Punkten des Schreibens nochmal ausführlich Stellung genommen, das Ganze zusammen mit einer Presseerklärung an die Medien verschickt und hoffen nun auf eine breite Resonanz.
Nur zwei Tage später traf die angekündigte Stellungnahme des LBA ein, ebenfalls in Papierform. Sachlich enthält sie nichts Neues bis auf das Detail, dass der DLR-Gutachter in der Lärmverteilung nur Unterschiede von +/- 1 dB(A) für das neue Verfahren (gegenüber welchem?) festgestellt haben will. Allerdings bestätigt sie nun die Lufthansa-Darstellung, dass das LBA in Abstimmung mit dem BMVBS das neue Verfahren genehmigt habe - seltsam, dass offenbar vorher dort niemand etwas davon wusste.

"Schon" am 04.06. hat das "Forum Flughafen und Region" ein Papier herausgegeben, dass von sich behauptet, "häufig gestellte Fragen" (vulgo FAQs) zu dem neuen Verfahren zu beantworten. Es ist allerdings nicht auf der Höhe der Zeit. Zum einen weiß es nichts davon, dass nun doch erst noch ab 01.07. ein Testbetrieb durchgeführt werden soll, zum anderen beantwortet es die Fragen nicht, die in jüngster Zeit wohl am häufigsten gestellt wurden: was genau will Lufthansa künftig fliegen, und wie sollen die resultierenden Lärm-Verschiebungen gemessen werden? Die aus vielen alten Berichten zusammenkopierten Grafiken und die teils nebulösen Erklärungen dazu helfen da keinen Schritt weiter.

In der Sitzung des Kreistags Gross-Gerau am 01.07.2013 steht ein Antrag der Fraktion Die Linke.OL zur Abstimmung, in dem das Vorgehen der Lufthansa verurteilt und eine echte Erfassung der Auswirkungen des neuen Startverfahrens gefordert wird. Wir hoffen sehr, dass der Antrag eine Mehrheit findet und auch damit noch Druck auf die Lufthansa ausgeübt wird. Anderen Parlamenten in der Region wäre ein solches Vorgehen zur Nachahmung zu empfehlen.



Drehpunkt

DFS: Kapazitätsengpass durch Südumfliegung - Route wird "präzisiert"

In einer Pressekonferenz, die eigentlich 20 Jahre DFS und ihre Leistungen feiern sollte, in den Presseberichten aber hauptsächlich wegen angesprochener Probleme Resonanz fand, wurden unter anderem erneut die Schwierigkeiten mit der Südumfliegung thematisiert. Da die von der Centerbahn nach Süden abdrehenden Flugzeuge den gleichzeitig auf der Startbahn West startenden zu nahe kommen können, müssen derzeit im sog. "abhängigen Betrieb" zeitliche Abstände eingehalten werden. Da dies mit den Kapazitätsvorgaben nicht vereinbar ist, soll nun erprobt werden, ob sich das Problem lösen läßt, wenn die von der Centerbahn startenden Flugzeuge noch ein Stückchen geradeaus fliegen - direkt auf Raunheim zu.

Wie immer, sind die Informationen für die Betroffenen auch hier dürftig. Wir haben versucht, Details zusammenzutragen, um die möglicherweise kommenden Belastungen abzuschätzen. Wann genau das neue Verfahren beginnen soll (oder begonnen hat ?), ist ebenfalls unklar. Anfang Juni waren die Starts teilweise recht laut - aber dafür kann es viele Ursachen geben.



Lärmschutzbericht

Fraport legt "Lärmschutzbericht" vor

Ohne allzu viel öffentliches Theater hat Fraport einen Lärmschutzbericht für das Winterhalbjahr 2012/2013 vorgelegt. Er vergleicht die Lärmbelastung des zurückliegenden Halbjahres mit dem gleichen Zeitraum ein Jahr zuvor und mit dem sog. "Planungsfall", also der Belastung, die zu erwarten wäre, wenn der Ausbau wie geplant stattfinden würde. Im Unterschied zu den Tönen von Fraport-Chef Schulte ("Es ist leiser geworden") formuliert der Bericht eher vorsichtig, fast schon seriös. Er versucht natürlich, Positives in den Vordergrund zu rücken. Da im Moment die Zahl der Flugbewegungen zurückgeht, wird an einigen Stellen auch der Lärm geringer. Der Vergleich mit dem "Planungsfall" ist allerdings zwiespältig: einerseits wirkt er beschwichtigend ("Es ist noch nicht so schlimm"), andererseits wie eine Drohung ("Wir dürfen noch viel lauter").

Für Raunheim hat der Bericht wenig Tröstliches zu bieten: Wir verteidigen zumindest tagsüber unangefochten die Spitzenposition in der Lärmbelastung, interessanter Weise in beiden Vergleichsperioden, obwohl der Anteil des Ostbetriebs sehr unterschiedlich war. Wer will da noch ernsthaft behaupten, wir hätten nur ein Viertel des Jahres Fluglärm ?



LH 0001 antwortet nicht - Politik muss Transparenz schaffen

Da Lufthansa-Chef Franz offensichtlich glaubt, nicht darüber informieren zu müssen, was er über den Köpfen der Bevölkerung anstellen will, ist die Politik am Zug. Wir haben den hessischen Ministerpräsidenten und LH-"Allianz für Schallschutz"-Partner Bouffier mit einem Offenen Brief aufgefordert, hier Transparenz herzustellen und neue Belastungen für die Bevölkerung zu verhindern. Wir hoffen sehr, dass er kommunikativer sein wird als die LH.
Die Ergebnisse unserer Recherchen über das, was Lufthansa genau vorhat, kann man hier nachlesen

Am 28.05. hat Lufthansa per Pressemitteilung verlautbart, dass das neue Verfahren nun doch nicht zum 01.06. eingeführt wird, sondern ab 01.07. für drei Monate "getestet" werden soll. Genaueres erfährt man aber auch hier wieder nicht, und selbst RTL wird für einen Bericht mit dem dürren Pressestatement abgespeist.

Zu den Tests selbst bleiben weiterhin Fragen offen, die zumindest teilweise vom "Forum Flughafen und Region" beantwortet werden müßten. Laut Lufthansa finden die Tests "in Absprache" mit dem FFR statt, und das ist immerhin eine weitgehend aus Steuergeldern finanzierte Institution. Man wird sehen, wer von den Beteiligten zuerst die Sprache wieder findet.



Schäden Raunheim

Minister Rentsch lässt Fraport klammern.

Am 10. Mai 2013 hat der hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Rentsch einen Planergänzungsbeschluss nebst Anhang erlassen, mit dem Fraport verpflichtet wird, in einem gewissen Bereich der Stadtgebiete von Raunheim und Flörsheim den Hauseigentümern anzubieten, ihre Dächer gegen Wirbelschleppen-Schäden sichern zu lassen.
Wie nicht anders zu erwarten, enthält der Beschluss eine Reihe von Merkwürdigkeiten. Wir haben dazu einen Kommentar und weitere Hintergründe auf unserer Doku-Seite.
Den "Anspruchsbereich" für Raunheim im Vergleich zu den tatsächlich aufgetretenen Schäden zeigt die Grafik links (zum Vergrössern anklicken). Detail-Karten stellt das Ministerium hier zur Verfügung.


Startende Dreckschleuder

Lufthansa plant lautere Starts

In der Sitzung der Fluglärmkommission am 24.04. hat die Lufthansa angekündigt, ab Juni für alle ihre Flüge ein Startverfahren anzuwenden, das im Nahbereich vermutlich deutlich lauter sein wird und wahrscheinlich auch mehr Schadstoffe, insbesondere Stickoxide, ausstossen wird. Schon im Februar hatte sie kurzzeitig damit begonnen, den "Versuch" aber nach einer Woche abgebrochen, nachdem eine lokale Zeitung das Vorgehen öffentlich gemacht hatte.
Schon nach diesem Versuch hatten wir Hintergründe gesammelt und Fragen aufgeworfen, die sich nun erneut stellen.
Um Klarheit über die zu erwartenden Belastungen zu bekommen, hat sich die BI mit einem Offenen Brief an den Lufthansa-Vorstandsvorsitzenden Dr. Franz gewandt und eine Reihe von Fragen aufgeworfen, deren Beantwortung eine Beurteilung erleichtern würde. Wir sind sehr gespannt auf die Reaktion.



TgL-Logo
Demo-Plakat Mainz

24.04.2013 - Tag gegen Lärm

Am 24.04. ist der diesjährige Tag gegen Lärm - International Noise Awareness Day. Aus diesem Anlass ruft das Aktionsbündnis Verkehrslärm, das Bündnis der Bürgerinitiativen gegen Flughafenausbau und die Initiative Pro Rheintal, zu einer Demonstration am Samstag, den 27.04., in Mainz auf. Treffpunkt ist ab 11.30 Uhr Malakoff Terrassen/Dagobertstraße in Mainz. Um 12.00 Uhr ist ein Marsch am Südbahnhof vorbei über Schiller­platz zum Hauptbahnhof vorgesehen. Ab 13.00 Uhr Demo am Hauptbahnhof, Ende gegen 14.30 Uhr. Im Volkspark besteht danach noch die Möglichkeit für ein gemütliches Beisammensein.

27.04.2013 - Demo gegen Lärm

Wirbelschleppen - gut, dass wir drüber geredet haben ?

Fraport PMs Wirbelschleppen

Nachdem sie sich jahrelang schleppend bis gar nicht bewegt haben, fängt nun auch Fraport an zu wirbeln. 3 Presse-Mitteilungen in 9 Tagen, ein Vorstand auf Nachbar­schafts­besuch, Gutachter schwärmen aus - es geht rund. Aber die Gefahr besteht, dass nach der ersten operativen Hektik sehr schnell wieder in den alten Vertuschungs­modus zurück­geschaltet wird.

Noch im Rahmen des Plan­feststellungs­verfahrens für die Nordwestbahn hatte Fraport behauptet, dass Wirbel­schleppen-­Schäden im Stadtgebiet von Raunheim nicht aufgetreten seien und auch in Flörsheim nicht auftreten können - obwohl sie zu diesem Zeitpunkt schon Dutzende von Schäden in Raunheim "reguliert", d.h. die Dachdecker-Rechnungen bezahlt hatte. Noch liegen keine genauen Zahlen vor, aber sicher ist: weit über 50 mal sind Schäden in Raunheim aufgetreten, häufig hob es dabei auch Ziegel vom Dach, die in der Nähe von Personen auf den Boden fielen, bzw. dort, wo Personen unterwegs sein können. Jetzt taucht plötzlich ein Fraport-Vorstand auf und behauptet, Fraport nähme die daraus resultierenden Sorgen der Menschen ernst.

Als Konsequenz aus dieser überraschenden Wendung wird nun erst einmal umfassend analysiert, aber vorab schon mal freihändig ein Gefahrenbereich definiert, in dem Dächer inspiziert und Gefahrenquellen lokalisiert werden sollen. Genaueres steht in den neben aufgelisteten Presse­meldungen (Überschrift anklicken). Seit Neuestem gibt es auch eine Info-Seite, die regelmäßig aktualisiert werden soll.
Wir haben dazu einen Kommentar und weitere Hintergründe auf unserer Doku-Seite.
In einer Presseerklärung hat die BI eine Reihe von Forderungen erhoben, die sowohl Maßnahmen zur mittelfristigen Risiko-Minimierung als auch zur langfristigen, umwelt- und sozialverträglichen Entwicklung des Flughafens enthalten.

Auch SPD-Spitzenkandidat Schäfer-Gümbel kam am 12.04. nach Raunheim, um das Verhalten des zuständigen hessischen Wirtschaftsministers zu kritisieren und zu erläutern, was eine Regierung unter seiner Leitung anders machen würde. Wenig überraschend, machte er einige Vorschläge im Detail, wollte sich aber mit den Grundforderungen der BI nicht anfreunden.


Gesetzesinitiativen gegen Fluglärm II: Aufruf zu Mail-Aktionen vor dem 17. April

Eine Reihe von Verbänden und Initiativen haben eine Resolution beschlossen und fordern in einem Appell BürgerInnen und Initiativen auf, die Forderungen der Resolution in Schreiben an Politiker vor der Sitzung des Verkehrsausschuss des Bundesrats am 17. April zu unterstützen.
Im Wesentlichen geht es darum, den Vorschlag von Rheinland-Pfalz zur Novellierung des Luftverkehrsgesetzes, der inzwischen auch von Baden-Württemberg unterstützt wird, zu unterstützen und die Vorschläge aus Hessen und Brandenburg abzulehnen. Nun kann man, insbesondere unter Berücksichtigung der zusätzlichen Elemente, durchaus der Meinung sein, dass der rheinland-pfälzisch-baden-württembergische Entwurf besser ist als die beiden anderen, in Bezug auf die vorgeschlagene Änderung des § 29 LuftVG gilt aber immer noch: er ist möglicherweise das kleinste, aber denoch ein Übel. Und wenn man sich schon die Mühe macht, an Politiker zu schreiben, sollte man ihnen auch sagen, was man wirklich will. Was das sein könnte, steht hier.


K(l)eine Erfolge im aktiven Schallschutz

In ihrem neuesten Nachbarschafts-Blättchen widmet Fraport viel Platz den Erfolgen des aktiven Schallschutz. Neben einer ganzen Seite mit Heilsversprechungen durch kommende Techniken wird auf Seite 1 über umgesetzte Maßnahmen berichtet. Grösserer Gleitwinkel beim Anflug auf die Nordwestbahn, grössere Flughöhen beim Gegenanflug und im Eindrehbereich sollten zumindest in einigen Regionen reale Entlastungen bringen - höher fliegende Flugzeuge sind nun mal normalerweise leiser. Trotzdem wüsste man eigentlich gerne, wo und wie stark genau die Maßnahmen wirken, aber Daten dafür gibt es leider (noch?) nicht.
Das ist besonders schade für die letzte genannte Maßnahme, die "bevorzugte Startbahn- und Flugroutennutzung". Nachforschungen legen nämlich den Verdacht nahe, dass es sich hierbei nicht nur aus Raunheimer Sicht um Saure DROps handelt.


Fraport PE Sommerflugplan

Zahl der Flugbewegungen auf FRA sinkt

Die Verkehrszahlen für den Flughafen Frankfurt zeigen für Januar und Februar dieses Jahres einen Rückgang in der Zahl der Flugbewegungen (-4,6%), der Passagiere (-2,5%) und des Frachtaufkommens (-0,9%) gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Weltweit ist der Rückgang des Frachtaufkommens nach IATA-Zahlen sogar noch deutlicher. Auch für den Sommerflugplan plant Fraport mit reduzierten Zahlen.
Da dies nicht nur ein kurzfristiger Effekte ist, sondern die Wachstumszahlen schon seit längerem hinter den Prognosen zurückbleiben, die dem Ausbau zugrunde gelegt wurden, stellt sich natürlich die Frage: wird das Wachstum irgendwann in der Zukunft, wenn die gegenwärtige Krise überwunden ist, wieder die geplante Fahrt aufnehmen, oder ist womöglich schon "Peak Travel" erreicht?

FLK-Logo

10 Punkte der Fluglärmkommission

Die Frankfurter Fluglärmkommission hat ein 10-Punkte-Programm vorgelegt, das u.a. zum Ziel hat, "den zu Landtags- und Bundestagswahl antretenden Parteien eine qualifizierte Grundlage für die Aufnahme des Fluglärmschutzes in die jeweiligen Parteiprogramme" zu bieten. Tatsächlich handelt es sich weniger um ein Programm als vielmehr um eine Liste von Forderungen, deren Umsetzung dazu beitragen würde, die Rahmenbedingungen für die Durchsetzung von Lärmschutz­maßnahmen zu verbessern. Leider sind die Forderungen aber wenig konkret. So wird z.B. an erster Stelle eine Novellierung des Luftverkehrs­gesetzes gefordert, und dazu werden auch einige Kernpunkte benannt. Wenn man sich allerdings ansieht, wie die Politik das aktuell umsetzt (siehe unten), würde man sich doch konkretere Formulierungs­vorschläge wünschen.
Einzige konkrete Maßnahme in dem 10-Punkte-Katalog ist die "Etablierung von Lärmobergrenzen", die Anreize für die Fluggesellschaften liefern sollen, leiser zu fliegen. An sich keine schlechte Idee, aber auch nur von begrenzter Wirksamkeit und mit jeder Menge Möglichkeiten zum Mißbrauch, wie hier näher erläutert.


Gesetzesinitiativen gegen Fluglärm

Am 6.2.13 hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz einen Gesetzentwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes und anderer Regelungen in den Bundesrat eingebracht.
Die hessische Landesregierung hat eine ähnliche Initiative angekündigt und am 12.2. einen eigenen Entwurf vorgelegt. Dieser ist zwar nur ein schlecht formulierter Dreizeiler, aber interessanterweise heißt es in Zielsetzung und Begründung, dass damit dem "Schutz der Bevölkerung, insbesondere während der Nachtstunden", "nach den Sicherheitsaspekten Vorrang vor wirtschaftlichen Belangen einzuräumen ist". Genau das Gegenteil stand in der schwarz-gelben Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene, wogegen wir vor Jahren schon mal in Berlin demonstriert haben.
Am 21.2. kam noch ein dritter Entwurf hinzu, der des Landes Brandenburg. Er bringt nichts wirklich Neues, lässt aber noch mehr Spekulationen darüber zu, was das Ganze eigentlich soll.
Der Bundesrat hat die drei Entwürfe in seiner Sitzung am 1. März an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Es bleibt abzuwarten, welche Formulierungen sich letztendlich durchsetzen, und was sie bewirken können. Sollte damit tatsächlich erreicht werden, dass Aspekte des Lärmschutz bei flugbetrieblichen Entscheidungen stärker berücksichtigt werden müssen, wäre das durchaus positiv. Näheres zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie hier.


BI-Treffen am 7.2.

Die anwesenden BI-Mitglieder waren sich einig, dass in die in verschiedenen Foren aufgeflammte Diskussion über Sinn und Nutzen der Rückenwind-Komponente die Raunheimer Interessen deutlicher eingebracht werden müssen. In einem ersten Schritt sollten zur Versachlichung der Diskussion relevante Fakten zusammengetragen und verständlich dargestellt werden. So war z.B. auch vielen BI-Mitgliedern nicht bekannt, dass bei Betriebsrichtung 07 (Anflug über Raunheim) auch in Frankfurt die Zahl der Hochbelasteten (gemessen mit dem Frankfurter Fluglärm-Index FFI) höher ist als bei Anflug aus Osten, wenn die südlichen Stadtteile überflogen werden. Über die Ergebnisse der Bemühungen werden wir hier berichten.
Ausserdem wurde beschlossen, auch in diesem Jahr wieder einen BI-Stand für das Bahnhofstrassenfest anzumelden. Inhaltliche Schwerpunkte dafür sollen in der nächsten Zeit ausgearbeitet werden.


Banner

Nachtflugverbot - gibt's das?

Nein, sagt die BI Sachsenhausen nach einer Auswertung der Nachtflüge im Jahr 2012. Über 34.000 Flugbewegungen in der gesetzlichen Nacht von 22-6 Uhr, davon 1.322 in der Zeit von 23-5 Uhr, die als "Ausnahmen" genehmigt wurden, zum Teil mit absurden Begründungen, lassen es nicht zu, von einem Nachtflugverbot zu reden.
Auch wenn man dieses harsche Urteil angesichts des vorherigen, weit schlimmeren Zustands so nicht teilen will. muss man feststellen: das existierende Nachtflugverbot ist löchrig wie ein Schweizer Käse. Auch das Monitoring des Umwelthauses zeigt das deutlich. Die Wahlen im Herbst sind sicher eine gute Gelegenheit, PolitikerInnen in Land und Bund zu fragen, ob sie diesen Zustand so hinnehmen wollen.


Geld für passiven Schallschutz

Am 22.01.13, nur 458 Tage nach Eröffnung der Landebahn Nordwest, hat das RP Darmstadt einem Flörsheimer Bürger den ersten Zuschuss aus dem Regionalfond in Höhe von 4.350 Euro für Schallschutzfenster bewilligt. Die nächsten Bewilligungen sollen sogar noch schneller erfolgen, kündigt RP Baron hier an. Auch Raunheimer können Zuschüsse beantragen, müssen aber je nachdem, auf welcher Seite der imaginären Lärmgrenze sie wohnen, noch mit bis zu fünf Jahren Wartezeit rechnen. Den Weg zum Antrag zeigen wir auf unserer Doku-Seite.


Neue Luftfahrtstrategie der Bundesregierung

Wer wissen möchte, was die Bundesregierung aktuell zu den Protesten gegen Fluglärm zu sagen hat, findet ihr neues Strategiepapier hier zum Herunterladen. Eine Warnung vorweg: wer glaubt, nach den schönen Worten im einleitenden Kapitel auch im praktischen Teil etwas Neues zum Thema zu finden, wird enttäuscht sein. Wirtschafts-Mini Rösler hält es mit Fraport-Chef Schulte: Lernt Lärm lieben, dann habt ihr kein Problem ... .


Wirbelschleppe

"Gefährliche Annäherung" über Raunheim

Am 13.12.2011 kam es aufgrund eines Lotsenfehlers über Raunheim zu einer gefährlichen Annäherung eines auf der Südbahn durchstartenden und eines auf der Centerbahn startenden Flugzeugs. Ziemlich genau ein Jahr später hat die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen (BfU) ihren Untersuchungsbericht dazu vorgelegt. Die BI hat dazu in einer Presseerklärung Stellung genommen.


Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat einen Entwurf für einen Lärmaktionsplan für den Flughafen Frankfurt vorgelegt. Lärmaktionspläne sind von den jeweils zuständigen Behörden zu erstellen mit dem Ziel, „den Umgebungslärm so weit erforderlich und insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann, zu verhindern und zu mindern“. Dieser Aufgabe wird der vorliegende Entwurf in keiner Weise gerecht.
Schon die Darstellung der vorhandenen Lärmbelastung ist mangelhaft und beruht auf veralteten Daten. Insbesondere ist aber die Liste der Maßnahmen zur Lärmminderung unvollständig und ohne jeden Zeitrahmen. Darüber hinaus wird eine bereits geplante Maßnahme, die Raunheim entlasten könnte, (die Erhöhung der Rückenwindkomponente bei Ostanflug) ohne Angabe von Gründen in Frage gestellt.
Um die Raunheimer Interessen zu wahren, war es notwendig, dem RP deutlich zu sagen, dass dieser Entwurf unakzeptabel ist und geändert werden muss.
Bis zum 19. Oktober 2012 hatte jede/r Betroffene die Möglichkeit, beim RP zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen. Dies konnte über ein Internet-Formular, per Email oder per Brief geschehen.
Wir haben eine kurze Musterstellungnahme entwickelt, die die wichtigsten Forderungen aus Raunheimer Sicht enthält. Im einfachsten Fall genügte es, den Absender einzutragen, zu unterschreiben und den Text an das RP zu senden. Einige haben den Text aber auch als Vorlage für eine eigene Stellungnahme genutzt. Die BI hat ausserdem eine Ausführliche Stellungnahme verfasst.
Ob das RP der vielfach geäußerten Forderung folgt, eine überarbeitete 2. Fassung erneut zur Stellungnahme vorzulegen, ist zweifelhaft. Wahrscheinlich wird es im Frühjahr 2013 eine Endfassung vorlegen, die dann erneut einer kritischen Prüfung zu unterziehen und ggf. mit Einsprüchen bis hin zur EU-Kommission zu verbessern sein wird.

Ende Oktober 2012 hat das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie die aktualisierten Lärmkartierungen in einem sog. Lärmviewer vorgelegt, inklusive der Fluglärmprognose für 2012, also unter Berücksichtigung der Nordwestbahn. Auch der Technische Abschlussbericht steht zur Verfügung, allerdings gibt es einen Texthinweis, wonach noch Änderungen an den Ergebnissen, insbesondere der Betroffenen-Statistik, zu erwarten seien. Der abschliessende Abschlussbericht ist angekündigt, allerdings funktioniert der Link dorthin nicht.

Weitere Informationen zum Lärmaktionsplan gibt es u.a. beim Bündnis der Bürgerinitiativen und der Initiative Zukunft Rhein-Main


Beschwerde wegen Absturz-Risiko

Die juristischen Auseinandersetzungen um den Planfeststellungsbeschluss für die Nordwestbahn sind immer noch nicht ganz beendet. Eine Klägerin, die gegen die Abweisung ihrer Klage durch den hessischen Verwaltungsgerichtshof und die Nichtzulassung der Revision beim Bundes­verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt hat, kommt aus Raunheim: die Tanklager Raunheim GmbH.
Ihr Tanklager mit bis zu 180.000 Kubikmeter Treibstoff, überwiegend Flugbenzin, liegt, ähnlich wie das Ticona-Gelände, bei Anflug aus Westen unter der Anfluglinie. Während die Ticona-Klage erledigt wurde, indem Fraport die Verlegung des Werkes finanzierte, wurde das Schadensrisiko bei Absturz auf das Tanklager als so gering eingeschätzt, dass dessen Klage abgewiesen wurde.
Voraussetzung dafür war, dass das Absturzrisiko durch Vogelschlag beim Überqueren des Mains durch Einrichtung eines Vorwarnsystems minimiert werden sollte.
Nachdem dieses nicht so errichtet wurde, wie im PFB vorgeschrieben, legte die von der Tanklager Raunheim GmbH beauftragte Anwaltskanzlei Nickel-Eiding Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein. Nachdem sich in den ersten Betriebsmonaten außerdem herausgestellt hat, dass das Vorwarnsystem nur unzureichend funktioniert, hat die Kanzlei ihre Beschwerdegründe am 2.7.2012 nochmals ergänzt.

Ein Beschluss des BVerwG erging am 16.01.2013; die Beschwerde wurde abgelehnt. Jetzt bleibt abzuwarten, ob die Klägerin dagegen noch vor den Europäischen Gerichtshof zieht.


Erhöhte Feinstaubbelastung bei Anflug?

Im März/April 2012 hat der Verein "Für Flörsheim" Messungen der Feinstaub-Belastung bei unterschiedlichen Wetterlagen mit und ohne Anflug gemessen. Erste Ergebnisse legen den Schluss nahe, dass bei Anflug die Feinstaub-Belastung höher ist. Dasselbe würde dann wohl auch für Raunheim gelten.



Button-Back

Button-Back